Deutscher Bauernverband e.V. Detailansicht des Regelungsvorhabens – Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Deutschland; branchenspezifischer Abschlag rechtlich zulässig
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025150 16.06.2026 17:20:23
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R002175/RV0025150 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 17:20 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Aktuell seit 16.06.2026 17:20:23 Angegeben von: am 16.06.2026
Deutscher Bauernverband e.V. (R002175) Beschreibung: Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 21/3541 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Zuständiges Ministerium:
BMAS [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (3)
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung” [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1)
MiLoG [alle RV hierzu]