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title: "Deutscher Bauernverband e.V. Detailansicht des Regelungsvorhabens – Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Deutschland; branchenspezifischer Abschlag rechtlich zulässig"
sdDatePublished: "2026-06-16T16:38:00Z"
source: "https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/bf/761040/Lobbyregister-Regelungsvorhaben-Detailansicht-RV0025150-2026-06-16_17-20-23.pdf"
topics:
  - name: "labour market"
    identifier: "medtop:20000523"
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "employment legislation"
    identifier: "medtop:20000521"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Germany"
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Deutscher Bauernverband e.V. Detailansicht des Regelungsvorhabens – Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Deutschland; branchenspezifischer Abschlag rechtlich zulässig

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025150 16.06.2026 17:20:23

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        R002175/RV0025150 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 17:20 Uhr
1.

Lobbyregister
für die Interessenvertretung gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Bundesregierung
Detailansicht des Regelungsvorhabens
Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in
der Landwirtschaft
Aktuell seit 16.06.2026 17:20:23
Angegeben von:
am 16.06.2026

Deutscher Bauernverband e.V. (R002175)
Beschreibung:
Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze
Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das
Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt, wenn ein zu hoher
Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in
Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer
wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder
arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung,
Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen
Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig.
Zu Regelungsentwurf
Bundestags-Drucksachennummer:
 (
)

BT-Drs. 21/3541 Vorgang [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze

Zuständiges Ministerium:

BMAS [alle RV hierzu]
Betroffene Interessenbereiche (3)

Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]

Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]

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        R002175/RV0025150 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 17:20 Uhr
Betroffene Bundesgesetze (1)

MiLoG [alle RV hierzu]