Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) fordert, dass bloße Verwaltung/Auslagerung in Deutschland nicht zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitung führt; Verhinderung falscher inländischer Geschäftsleitung
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0018843 16.06.2026 08:27:05
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R002543/RV0018843 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 08:27 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Vorschläge zur WIN-Initiative (Ort der Geschäftsleitung) Aktuell seit 16.06.2026 08:27:05 Angegeben von: am 05.08.2025
Bundesverband Alternative Investments e.V. (R002543) Beschreibung: Der BAI möchte, dass die bloße Verwaltung bzw. Auslagerung nicht zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitung führt, wenn sie im Sinne des KAGB erfolgt. Betroffene Interessenbereiche (3)
Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu] Alternative Investments, Investmentfonds Betroffene Bundesgesetze (1)
AO 1977 [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2508050013 PDF - 3 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 29.08.2024 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]