Deutsche Umwelthilfe e.V. fordert verkürzte Ankündigungsfristen für Gasnetze in Deutschland; fünf Jahre Vorlaufzeit für Stilllegungen

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025132 16.06.2026 15:05:24

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    R001683/RV0025132 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 15:05 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Wir fordern verkürzte Ankündigungsfristen für die Stilllegung, keine Sonderregelung für Biomethan und klare Fristen für die VNP. Aktuell seit 16.06.2026 15:05:24 Angegeben von: am 16.06.2026

Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) Beschreibung: Es sollte gesetzlich festgeschrieben werden, das Gasnetzbetreiber die durch den Gesetzentwurf neu eingeführten Verteilernetzentwicklungspläne bis spätestens 2029 vorlegen müssen. Auch soll die im Entwurf genannte, verkürzte Ankündigungsfrist im Vorfeld von geplanten Gasnetzstilllegungen auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Überprüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen soll eine zentrale Anlaufstelle festgelegt werden. Die im Entwurf vorgesehen Sonderfrist für neu angeschlosse Biomethananlagen soll gestrichen werden. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )

BT-Drs. 21/5440 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets

Zuständiges Ministerium:

BMWE [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (5)

Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]

Energienetze [alle RV hierzu]

Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

Fossile Energien [alle RV hierzu]

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Verbraucherschutz [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

EnWG 2005 [alle RV hierzu]