Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. fordert Änderungen am WissZeitVG gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Drittmittelbefristung bleibt eigenständiger Befristungsgrund.

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0022146 16.06.2026 13:12:04

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    R000449/RV0022146 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 16.06.2026 um 13:12 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Aktuell seit 16.06.2026 13:12:04 Angegeben von: am 27.01.2026

Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) (R000449) Beschreibung: Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden, dass die angekündigten Änderungen am WissZeitVG die Besonderheiten der Kleinen Fächer berücksichtigen und keinen Schaden verursachen. Insbesondere soll die Drittmittelbefristung als eigenständiger Befristungsgrund klar erhalten bleiben und von der Qualifizierungsbefristung getrennt werden. Außerdem darf die Höchstbefristungsdauer von 6+6 Jahren nicht weiter verkürzt werden, da dies den Druck erhöht und Fachkräfte aus dem System drängt. Zusätzlich braucht es bundesweit einheitliche Regelungen zu HiWi-Verträgen, Elternzeit und familienbezogenen Verlängerungen. Nur so bleiben die Kleinen Fächer als wichtiger Teil der deutschen Wissenschaftslandschaft langfristig handlungs- und zukunftsfähig. Betroffene Interessenbereiche (4)

Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]

Berufliche Bildung [alle RV hierzu]

Hochschulbildung [alle RV hierzu]

Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (2)

WissZeitVG [alle RV hierzu]

WissBdVV [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2601260015 PDF - 6 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 26.01.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]