Alexander Dierks und Michael Welsch Sächsische Verfassung in Leichter Sprache vorgestellt im Sächsischen Landtag; barrierefreie PDF-Version verfügbar

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

Seite 1 von 2 Medieninformation Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Ihre Ansprechpartnerin Miroslawa Müller Durchwahl Telefon +49 351 564 10711 Telefax +49 351 564 10999 miroslawa.mueller@ sk.sachsen.de* 16.06.2026 Sächsische Verfassung jetzt auch in Leichter Sprache Landtagspräsident und Landesinklusionsbeauftragter stellen gemeinsame Publikation vor Landtagspräsident Alexander Dierks und der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, haben heute gemeinsam die Sächsische Verfassung in Leichter Sprache vorgestellt. Das Heft wurde im Rahmen eines Pressetermins im Sächsischen Landtag übergeben und ist ab sofort auch als barrierefreie PDF-Version verfügbar. Die Sächsische Verfassung bildet das rechtliche Fundament der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Freistaates. Mit der Übertragung in Leichte Sprache wird das Grundlagendokument nun auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder geringen Deutschkenntnissen zugänglich gemacht. Alexander Dierks, Präsident des Sächsischen Landtags: »Die Verfassung ist das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. In Leichter Sprache wird sie für noch mehr Menschen verständlich und zugänglich. Das stärkt Teilhabe, Selbstbestimmung und das Vertrauen in unsere Demokratie.« Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: »Unsere Verfassung ist kein abgehobenes Gesetzeswerk, sondern sie beschreibt, wie wir als Gesellschaft sein wollen. Deshalb sollen alle Menschen Zugang zu ihr haben. Wer versteht, welche Werte unserem Freistaat zugrunde liegen, kann selbstbewusster daran teilhaben.« Hintergrund: Die Sächsische Verfassung trat am 6. Juni 1992 in Kraft und war die erste Verfassung der neuen Bundesländer. Sie wurde bisher nur einmal geändert – 2013 wurde Artikel 95 neu gefasst und regelt seither das Verbot struktureller

  • Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.

Seite 2 von 2 Neuverschuldung – und ist damit eine der am seltensten geänderten Landesverfassungen. Artikel 7 Absatz 2 SächsVerf besagt als Staatsziel: »Das Land bekennt sich zur Verpichtung der Gemeinschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.« Die Verfassung in Leichter Sprache ermöglicht insbesondere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, geringen Deutschkenntnissen oder anderen Verständnishürden einen besseren Zugang zu den grundlegenden Informationen unseres Staates. Sachsen ist nach Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen das vierte Bundesland, das seine Verfassung auch in Leichter Sprache herausgegeben hat. Die Verfassung in Leichter Sprache wurde in einer Auage von 5.000 Stück herausgegeben und kann bei der Publikationsdatenbank des Freistaates unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/ kostenlos bestellt werden. Die barrierefreie PDF-Version ist auf den Internetseiten des Sächsischen Landtags sowie des Landesinklusionsbeauftragten unter den beigefügten Links abrufbar. Medien: Foto: Landtagspräsident Alexander Dierks und Landesbeauftragter Michael Welsch bei der Übergabe der sächsischen Verfassung in Leichter Sprache Foto: Landtagspräsident Alexander Dierks und Landesbeauftragter Michael Welsch mit Werkstatträten und Mitarbeitenden des Projekts “Mittendrin in Markkleeberg” Links: Die Verfassung des Freistaates Sachsen in Leichter Sprache Verfassung des Freistaates Sachsen in Leichter Sprache