CDU/FDP Stadtratsfraktion Magdeburg; Drohnentechnik bei Verstößen im Straßenverkehr prüfen; 16 Rotlichtverstöße in 2 Stunden
Anfrage Datum Nummer öffentlich 16.06.2026 F0191/26 Absender
CDU/FDP Stadtratsfraktion
Adressat
Oberbürgermeisterin Frau Simone Borris
Gremium Sitzungstermin Stadtrat 18.06.2026
Kurztitel
Drohnentechnik bei Verstößen im Straßenverkehr
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Borris,
die Freie Hansestadt Hamburg setzt seit Kurzem Drohnen ein, um beispielsweise Rotlichtverstöße im Straßenverkehr zu erfassen. Was als Testphase begann, ist inzwischen fester Bestandteil der Einsatzpraxis. So wurden laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks in nur zwei Stunden 16 Verkehrsteilnehmer bei einem Rotlichtverstoß erfasst1. Die Drohnen der Polizei können Verstöße wie die Nutzung von Mobiltelefonen oder die Nichteinhaltung des Mindestabstands filmen. Zudem lässt sich mit dieser Technik prüfen, ob im Stau, die Rettungsgasse eingehalten wird.
Aber nicht nur bei Verstößen von Kraftfahrzeugen kann diese Technik unterstützen: Auch bei Radfahrern oder Fußgängern lassen sich aus der Luft Verstöße dokumentieren, so dass die entsprechenden Personen direkt vor Ort gestellt werden können.
Die Drohnentechnik ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Eine Rechtsprechung aus den 1990er Jahren, die Geschwindigkeitsmessungen aus Hubschraubern ermöglichte, dient hierzu als Grundlage2.
Vor allem der Magdeburger Ring oder das Schleinufer sind häufiger von Staus betroffen, was nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Berufsverkehr führt, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsverstößen wie der Missachtung der Rettungsgasse oder Rotlichtverstößen erhöht. Der gezielte Einsatz von Drohnen kann an diesen neuralgischen Punkten besonders effektiv sein, um das Verkehrsgeschehen zu überwachen und Verstöße schnell und zuverlässig zu dokumentieren.
Dazu frage ich Sie:
Ist die Einführung der Drohnentechnik zur Überwachung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr in der Stadt Magdeburg rechtlich und technisch machbar?
Gibt es dazu bereits eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Stadtordnungsdienst?
1 https://www.ndr.de/nachrichten/info/kontrolle-aus-der-luft-mit-drohnen-gegen-rotlichtverstoesse,ndrinfo- 13334.html 2 OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.1992 - 1 Ss 113/92
2 3. Inwiefern kann diese Technologie dazu beitragen, die Straßen, Radwege und Fußwege noch sicherer zu machen?
Können mithilfe der Drohnentechnik auch andere Verkehrsdelikte (zum Beispiel: Falschparker) geahndet werden?
Wie viele einsatzfähige Drohnen befinden sich aktuell im Betrieb der Stadt Magdeburg?
Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist gemäß § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg. Ich bitte um kurze Benachrichtigung, wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann.
Manuel Rupsch Stadtrat CDU/FDP Stadtratsfraktion