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title: "CDU/FDP Stadtratsfraktion Magdeburg; Drohnentechnik bei Verstößen im Straßenverkehr prüfen; 16 Rotlichtverstöße in 2 Stunden"
sdDatePublished: "2026-06-16T08:11:00Z"
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  - name: "law enforcement"
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locations:
  - "Magdeburg"
  - "Hamburg"
  - "Germany"
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CDU/FDP Stadtratsfraktion Magdeburg; Drohnentechnik bei Verstößen im Straßenverkehr prüfen; 16 Rotlichtverstöße in 2 Stunden

Anfrage
Datum
Nummer
öffentlich
16.06.2026
F0191/26
Absender

CDU/FDP Stadtratsfraktion

Adressat

Oberbürgermeisterin
Frau Simone Borris

Gremium
Sitzungstermin
Stadtrat
18.06.2026

Kurztitel

Drohnentechnik bei Verstößen im Straßenverkehr

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Borris,

die Freie Hansestadt Hamburg setzt seit Kurzem Drohnen ein, um beispielsweise
Rotlichtverstöße im Straßenverkehr zu erfassen. Was als Testphase begann, ist inzwischen
fester Bestandteil der Einsatzpraxis. So wurden laut einem Bericht des Norddeutschen
Rundfunks in nur zwei Stunden 16 Verkehrsteilnehmer bei einem Rotlichtverstoß erfasst1.
Die Drohnen der Polizei können Verstöße wie die Nutzung von Mobiltelefonen oder die
Nichteinhaltung des Mindestabstands filmen. Zudem lässt sich mit dieser Technik prüfen, ob
im Stau, die Rettungsgasse eingehalten wird.

Aber nicht nur bei Verstößen von Kraftfahrzeugen kann diese Technik unterstützen: Auch bei
Radfahrern oder Fußgängern lassen sich aus der Luft Verstöße dokumentieren, so dass die
entsprechenden Personen direkt vor Ort gestellt werden können.

Die Drohnentechnik ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Eine Rechtsprechung aus den
1990er Jahren, die Geschwindigkeitsmessungen aus Hubschraubern ermöglichte, dient hierzu
als Grundlage2.

Vor allem der Magdeburger Ring oder das Schleinufer sind häufiger von Staus betroffen, was
nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Berufsverkehr führt, sondern auch die
Wahrscheinlichkeit von Verkehrsverstößen wie der Missachtung der Rettungsgasse oder
Rotlichtverstößen erhöht. Der gezielte Einsatz von Drohnen kann an diesen neuralgischen
Punkten besonders effektiv sein, um das Verkehrsgeschehen zu überwachen und Verstöße
schnell und zuverlässig zu dokumentieren.

Dazu frage ich Sie:

1. Ist die Einführung der Drohnentechnik zur Überwachung und Ahndung von Verstößen
im Straßenverkehr in der Stadt Magdeburg rechtlich und technisch machbar?

2. Gibt es dazu bereits eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem
Stadtordnungsdienst?

1 https://www.ndr.de/nachrichten/info/kontrolle-aus-der-luft-mit-drohnen-gegen-rotlichtverstoesse,ndrinfo-
13334.html
2 OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.1992 - 1 Ss 113/92

2
3. Inwiefern kann diese Technologie dazu beitragen, die Straßen, Radwege und
Fußwege noch sicherer zu machen?

4. Können mithilfe der Drohnentechnik auch andere Verkehrsdelikte (zum Beispiel:
Falschparker) geahndet werden?

5. Wie viele einsatzfähige Drohnen befinden sich aktuell im Betrieb der Stadt Magdeburg?

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme innerhalb der
vorgegebenen Frist gemäß § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Landeshauptstadt Magdeburg. Ich bitte um kurze Benachrichtigung, wenn diese Frist nicht
eingehalten werden kann.

Manuel Rupsch
Stadtrat
CDU/FDP Stadtratsfraktion