Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Bericht Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Stichtag: 30.06.2025

2025 2024 2026 Statistischer Bericht Erwerbstätigkeit Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen Stichtag: 30.06.2025

Herausgabemonat Juni 2026 Inhaltliche Verantwortung: Dezernat Forschungsdatenzentrum, Unternehmensregister, Gesamtrechnungen Herr Rößner

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Statistischer Bericht Erwerbstätigkeit Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Stichtag: 30.06.2025 Land Sachsen-Anhalt

Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorbemerkungen……………………………………………………………………………………………………………………….. 3 Zeichenerklärung………………………………………………………………………………………………………………………. 4 Ergebnisse……………………………………………………………………………………………………………………………….. 4 Tabellen

  1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt (Arbeits- und Wohnortprinzip), Einpendelnde und Auspendelnde sowie Pendlersaldo am 30.06.2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen…………………………………………………………………………………………………………………….  6
  2. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt (Arbeits- und Wohnortprinzip), Einpendelnde und Auspendelnde am 30.06.2025 nach Strukturmerkmalen…………………………………..  6
  3. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt am 30.06.2025 Auspendelnde bzw. Einpendelnde nach Arbeitsortland bzw. Wohnortland und Geschlecht bzw. Wirtschaftsabschnitten……………………………………………………………………………………………………………  8 3.1 Auspendelnde in andere Bundesländer…………………………………………………………………………………..  8 3.2 Einpendelnde aus anderen Bundesländern und dem Ausland………………………………………………….  10
  4. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt am 30.06.2025 Auspendelnde in andere Bundesländer nach Wohnortkreis und Arbeitsortland……………………………  12
  5. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt am 30.06.2025 Einpendelnde aus anderen Bundesländern und dem Ausland nach Arbeitsortkreis und Wohnortland………………………………………………………………………………………………………………….  14
  6. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt am 30.06.2025 Pendlerbewegungen zwischen den kreisfreien Städten und Landkreisen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt……………………………………………………………………………………………………………………  16
  7. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt (Arbeits- und Wohnortprinzip), Einpendelnde und Auspendelnde sowie Pendlersaldo am 30.06.2025 nach Gemeinden……………….  18 Abbildungen Abb. A: Einpendelnde nach Sachsen-Anhalt aus anderen Bundesländern und Auspendelnde aus Sachsen-Anhalt in andere Bundesländer am 30.06.2025 ……………………………………………. 26

Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 3 Vorbemerkungen und Begriffserläuterungen Vorbemerkungen Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt legt jährlich zum Stichtag 30.06. einen Bericht zu Pendler­ strömen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort und/oder Arbeitsort in Sachsen-Anhalt vor. Die Auswertung für den Stichtag 30.06.2025 wurde aus dem gleichen Datenmaterial vorgenommen, das bereits dem Statistischen Bericht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30.06.2025 zugrunde lag. Bezüglich Grundlagen der Beschäftigungsstatistik, Meldeweg, erfassten Personenkreis und Definitionen wird auf die Vorbemerkungen im bereits veröffentlichten Bericht verwiesen. Pendelnde sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB), deren Arbeitsort sich vom Wohn­ ort unterscheidet. Einpendelnde wohnen nicht an ihrem Arbeitsort, Auspendelnde arbeiten nicht an ihrem Wohnort. In der Beschäftigungsstatistik werden Personen als Pendelnde ausgewiesen, wenn ihr Arbeitsort außer­ halb der Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen ihres Wohnortes liegt. Ob und wie häufig Pendelnde tatsächlich ihren Arbeitsort aufsuchen, ist unerheblich. Beschäftigte, die in derselben Gemeinde (bzw. Kreis oder Land) wohnen und arbeiten, gelten nicht als Pendelnde. Effekte durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice sind nicht darstellbar. Die Beschäftigungsstatistik folgt dem Inlandskonzept. Es wird über in Deutschland Beschäftigte berich­ tet. Der Wohnort kann auch im Ausland liegen. Einpendelnde aus dem Ausland sind statistisch darstell­ bar, wenn der Arbeitsort in Deutschland liegt und sie der deutschen Sozialversicherung unterliegen. Die Zahl der Auspendelnden in das Ausland ist nicht ermittelbar, weil Personen mit deutschem Wohnsitz, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind, nicht zur deutschen Sozialversicherung gemeldet werden. Der Pendlersaldo ist die Differenz von Einpendelnden zu Auspendelnden. Eine positive Differenz bedeutet einen Einpendlerüberschuss, eine negative Differenz einen Auspendlerüberschuss. Da große Regionen viele Ein- und Auspendelnde aufweisen und kleine Regionen wenige, sind die Pendlerzahlen als absolute Größe nicht für regionale Vergleiche geeignet. Deshalb werden Pendlerquoten berechnet. Die Einpendlerquote ist der Anteil der Einpendelnden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftig­ ten am Arbeitsort. Als Auspendlerquote bezeichnet man den Anteil der Auspendelnden an allen sozialversicherungspflich­ tig Beschäftigten am Wohnort. Der Wohnort von Beschäftigten leitet sich aus ihrem Hauptwohnsitz ab. Damit gilt auch als Pendelnder, wer einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort hat, also vermutlich nicht täglich pendelt. Die Informationen zum Wohnort stammen aus den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung oder von den Meldebe­ hörden. Die Arbeitgeber teilen die Wohnanschrift ihrer Beschäftigten bei jeder Anmeldung mit. Seit 2009 informieren die Meldebehörden bei Wohnortwechseln die Rentenversicherung, die die Adressänderung zeitnah an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Mit diesen Angaben werden die indivi­ duellen Wohnorthistorien aktualisiert. Für Auswertungen zu verschiedenen Stichtagen greift die Beschäf­ tigungsstatistik auf die Wohnorthistorie der Beschäftigten zu. Der Arbeitsort von Beschäftigten leitet sich aus dem Betriebssitz des Arbeitgebers ab. Damit Betriebe am automatisierten Meldeverfahren der Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Be­ triebsnummer. Diese erhalten sie beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit, der die Angaben zum Betrieb an die Beschäftigungsstatistik weiterleitet. Sowohl hinsichtlich des Arbeitsortes als auch des Wohnortes gibt es in Ausnahmefällen sozialversiche­ rungspflichtig Beschäftigte, die nicht regional zuordenbar sind. Beschäftigte ohne zuordenbaren Wohn- oder Arbeitsort zählen nicht zu den Pendelnden.

Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 4 Ergebnisse Bei der Ermittlung der Ein- und Auspendelnden gilt daher: Einpendelnde = (SVB am Arbeitsort) abzüglich (SVB mit Arbeitsort = Wohnort) abzüglich (SVB ohne Angabe zum Wohnort) Auspendelnde = (SVB am Wohnort) abzüglich (SVB mit Arbeitsort = Wohnort) abzüglich (SVB ohne Angabe zum Arbeitsort) Zeichenerklärung

genau Null oder auf Null geändert 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten / keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist … Angabe fällt später an Ergebnisse Pendelnde über Landesgrenzen Am 30.06.2025 hatten 788 290 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ihren Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt. Von diesen wohnten 712 271 Personen auch innerhalb des Landes. Die Anzahl der Einpendelnden nach Sachsen-Anhalt betrug 75 719 Personen. Das ergab, wie im Vorjahr, eine Ein­ pendlerquote von 9,6 %. Gleichzeitig gab es 860 324 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am gleichen Stichtag in Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz hatten. Die Anzahl der Auspendelnden aus Sachsen-Anhalt belief sich auf 148 015 Personen. Die Auspendlerquote blieb damit unverändert bei 17,2 %. Die Zahl der Auspendelnden überstieg diejenige der Einpendelnden, womit sich ein Auspendler­ überschuss von 72 296 Personen ergab. Im Vorjahr war der Auspendlerüberschuss mit 72 360 Personen etwas höher. Sachsen-Anhalt hatte gegenüber allen Bundesländern mit Ausnahme von Mecklenburg- Vorpommern einen negativen Pendlersaldo. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Auspendlerzahl um 552 Personen (-0,4 %) auf 148 015 Personen. Von den auspendelnden Beschäftigten waren 66,3 % Männer. Mehr als die Hälfte aller Auspendelnden (61,4 %) war zwischen 40 und 64 Jahre alt, 35,6 % war zwischen 20 und 39 Jahre alt und der Anteil der unter 20-Jährigen betrug 1,5 %. Ihren Arbeitsplatz in Westdeutschland hatten 73 323 Auspendelnde, das waren 998 Personen weniger als im Jahr zuvor. Über die Hälfte (37 357 Personen) dieser Auspendelnden arbeitete in Niedersachsen, 801 Personen weniger als am 30.06.2024. Von diesen kamen 26 456 Personen (70,8 %) aus den 3 Grenzkreisen zu Niedersachsen, davon aus den Landkreisen Börde 9 629 Personen, Harz 9 318 Personen und Altmarkkreis Salzwedel 7 509 Personen. Nach Ostdeutschland (einschließlich Berlin) pendelten 74 692 Beschäftigte aus Sachsen-Anhalt zur Ar­ beit, das waren 446 Personen (+0,6 %) mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte (38 603 Personen) hatte ihren Arbeitsplatz in Sachsen, darunter kamen die meisten aus dem Saalekreis (9 958) und der kreisfrei­ en Stadt Halle (Saale) (8 915). Die höchsten Auspendlerquoten waren in den Wirtschaftsabschnitten Information und Kommunikation mit 42,7 %, Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen; sonstige wirtschaftliche

Pendlerströme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 5 Ergebnisse Dienstleistungen mit 27,8 % sowie Verkehr und Lagerei mit 26,2 % zu verzeichnen. Die Zahl der Einpendelnden aus anderen Bundesländern und dem Ausland nach Sachsen-Anhalt sank im Vergleich zum Vorjahr um 488 Personen (-0,6 %) auf 75 719 Beschäftigte. Von den 21 696 Einpendelnden aus Westdeutschland waren die meisten