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title: "Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Verden sanieren L 155 Allerdorf–Posthausen; Baubeginn erst März 2027"
sdDatePublished: "2026-06-16T13:09:00Z"
source: "https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/l-155-verzogerung-der-sanierung-zwischen-allerdorf-und-posthausen-baubeginn-ab-marz-2027-251701.html"
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  - "Verden"
  - "Lower Saxony"
  - "Germany"
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Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Verden sanieren L 155 Allerdorf–Posthausen; Baubeginn erst März 2027

L 155: Verzögerung der Sanierung zwischen Allerdorf und Posthausen – Baubeginn ab März 2027

L 155: Verzögerung der Sanierung zwischen Allerdorf und Posthausen – Baubeginn ab März 2027

Wurzelsuchgrabung und Abstimmungsgespräche im Vorfeld

Die Landesstraße 155 zwischen Allerdorf und Posthausen (Landkreis Verden) soll umfangreich saniert werden. Da die Fahrbahn der Landesstraße teilweise auf Moorboden liegt, ist eine gewöhnliche Deckensanierung aufgrund der Intensität der Schäden nicht mehr möglich. Wie bereits kommuniziert, muss bei der Sanierung in die Tiefe gegangen werden, um ein langlebiges Ergebnis zu erzielen. Das hat zur Folge, dass 131 Bäume, die sich dicht an der Fahrbahn befinden, ihre Standsicherheit verlieren. Aus Sicherheitsgründen müssen diese gefällt werden. Die Maßnahme hat aufgrund des schlechten Streckenzustandes eine sehr hohe Priorität.

Bereits im vergangenen Jahr sind die Planungen aufgenommen, Varianten betrachtet und entsprechende Haushaltsmittel im Landeshaushalt für das Projekt eingeworben worden. Mit Vorliegen der ersten Planungsergebnisse wurden die betreffenden Gemeinden sowie Vertreter aus der Politik im Dialog einbezogen.

In den vergangenen Monaten wurden nunmehr Detailplanungen vorgenommen und die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen ausgearbeitet. Wie mit den Gemeinden abgestimmt, werden betroffene Gewerbetreibende und Landwirte zu einem konstruktiven Austausch in die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verden eingeladen. Ziel des Termins Anfang Juli ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, um für alle die Einschränkungen während der Baumaßnahme so gering wie möglich zu halten und den Bauablauf nicht zu behindern. Diese Anregungen und Ideen aus dem Gespräch werden in die Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahme mit einfließen.

Eine aktuelle Fortschreibung der Kostenschätzung zeigt, dass die Maßnahme europaweit ausgeschrieben werden muss. Dies verlängert den Zeitraum bis zur Zuschlagsfrist und somit auch zum Baubeginn. Somit ist mit einem Baubeginn erst ab März 2027 zu rechnen.

Bis zum Start der Maßnahme laufen parallel zur Fertigung der Ausschreibungsunterlagen die erforderliche Voruntersuchungen im Bereich des Natur- und Artenschutzes sowie weitergehende Abstimmungsgespräche.

Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 Zentimetern sind im Bebauungsplan der Gemeinde Ottersberg geschützt. Für deren Fällung muss der Landkreis Verden eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen. Darüber hinaus sind alle Gehölzbestände auf Lebensstätten und Besatz von Tieren zu prüfen. Die Untersuchung wird in der kommenden Woche erfolgen. Einschränkungen im Verkehr sind nicht zu erwarten.

Bauvorbereitend wird zudem eine Wurzelsuchgrabung an einigen Bäumen entlang der rund 4,7 km langen Strecke durchgeführt, um den Verlauf der Wurzeln einzusehen. Die Untersuchung wird von einem externen Gutachter begleitet. Zeigt sich die erwartete Ausbreitung der Wurzeln, so ist die Fällung der Bäume vor Beginn der Baumaßnahme erforderlich. Ebenso wird sich hieraus ergeben, inwieweit ggf. Bäume erhalten bleiben können. Während der Untersuchung muss die Straße für voraussichtlich maximal vier Wochen für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Über den Zeitraum wird rechtzeitig informiert.

Um nicht kurz vor den Wintermonaten zu beginnen und möglicherweise witterungsbedingt einen Baustopp und damit eine längere Vollsperrung der L 155 zu riskieren, beginnen die Arbeiten an der Fahrbahn daher im Frühling 2027. Über die weitere Entwicklung wird der Geschäftsbereich Verden der Landesbehörde informieren.