Bundesministerium für Gesundheit beschleunigt Anerkennungsverfahren ausländischer Heilberufe in Deutschland; Versorgung, Forschung und Produktion gestärkt

Einleitung Mit dem Referentenentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufs- qualifikationen in Heilberufen adressiert das Bun- desministerium für Gesundheit mehrere Heraus- forderungen der Fachkräftesicherung im Gesund- heitswesen. Aus Sicht des vfa sind schnellere, di- gitalere und bundeseinheitlichere Verfahren ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Gesundheits-, Forschungs- und Produktionsstandorts Deutsch- land. Fachkräftesicherung als Standort- frage Der vfa begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- qualifikationen in Heilberufen zu beschleunigen, stärker zu digitalisieren und bundeseinheitlicher auszugestalten. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und des internationalen Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte sind moderne und verlässliche Aner- kennungsverfahren ein wichtiger Beitrag zur Si- cherung von Versorgung, Forschung und Innova- tion in Deutschland. Internationale Fachkräfte leisten bereits heute ei- nen wichtigen Beitrag für das Gesundheitswesen und den Life-Science-Standort Deutschland. Deutschland muss im internationalen Wettbewerb attraktiver werden und qualifizierten Fachkräften schnellere, transparentere und planbarere Verfah- ren bieten. Neben der stärkeren Ausschöpfung in- ländischer Fachkräftepotenziale bleibt die Gewin- nung internationaler Fachkräfte ein zentraler Bau- stein der Fachkräftesicherung, welcher sich auch auf Landesebene positiv auswirkt. Anerkennungsverfahren moderni- sieren und beschleunigen Der Entwurf setzt hierfür wichtige Signale, insbe- sondere durch die stärkere Digitalisierung der Verfahren, bundeseinheitlichere Vorgaben sowie verbindlichere Verfahrensfristen. Die vorgesehe- nen Maßnahmen können zugleich modellhaften Charakter für die Modernisierung weiterer Aner- kennungsverfahren im Gesundheitswesen entfal- ten. Entscheidend wird jedoch sein, dass die vorgese- henen Verbesserungen in der Praxis tatsächlich wirksam werden. Hierfür sind ausreichende perso- nelle und organisatorische Kapazitäten in den zu- ständigen Landesbehörden ebenso erforderlich Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen Kernforderungen ▪ Anerkennungsverfahren schneller, digitaler und bundeseinheitlich gestalten ▪ Internationale Fachkräfte gezielt für Versorgung, Forschung und Produktion gewinnen ▪ Qualitätsstandards sichern und Verfahren in den Ländern praxistauglich umsetzen

Seite 2/2 wie eine möglichst einheitliche Umsetzung der Verfahren zwischen den Ländern. Unterschiedliche Verwaltungspraxen und föderale Sonderwege soll- ten dabei möglichst vermieden werden, um die Verfahren insgesamt verlässlicher, effizienter und international wettbewerbsfähiger zu gestalten. Dazu gehört auch, Verfahren so umzugestalten, dass Visumsvergabe, Anerkennung und Arbeits- aufnahme besser ineinandergreifen. Nur durch verlässliche und planbare Verfahren kann Deutschland seine Attraktivität als Gesundheits-, Forschungs- und Produktionsstandort nachhaltig stärken. Klinische Forschung und Pharma- produktion stärken Die vorgesehenen Beschleunigungen können zu- dem einen wichtigen indirekten Beitrag zur Stär- kung des Forschungsstandorts leisten. So rekru- tiert sich ein erheblicher Teil der Study Nurses in klinischen Prüfzentren aus weiterqualifizierten Pflegefachkräften. Eine schnellere Anerkennung internationaler Pflegekräfte kann dazu beitragen, den allgemeinen Personaldruck in Kliniken zu re- duzieren und damit auch die Verfügbarkeit spezia- lisierter Fachkräfte für klinische Forschung zu ver- bessern. Auch die Beschleunigung der Anerkennung aus- ländischer Ärztinnen und Ärzte kann Prüfzentren und Universitätskliniken entlasten. Der zuneh- mende Fachkräftemangel führt bereits heute dazu, dass qualifizierte Ärztinnen und Ärzte im kli- nischen Alltag kaum ausreichende Zeitfenster für Forschung und Prüfarzttätigkeiten haben. Zusätz- liche personelle Kapazitäten können helfen, die für deren klinische Forschung notwendige „Protected Time“ wieder stärker zu ermöglichen und damit Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als Studien- standort zu stärken. Darüber hinaus übernehmen Apothekerinnen und Apotheker in der Arzneimittelherstellung, Quali- tätssicherung und regulatorischen Verantwortung zentrale Aufgaben. Dies gilt insbesondere für Sachkundige Personen nach § 14 AMG („Qualified Persons“, QPs), deren Verfügbarkeit für den Phar- maproduktionsstandort Deutschland von erhebli- cher Bedeutung ist. Der vfa hat bereits darauf hingewiesen, dass die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte in diesem Bereich durch komplexe und teilweise über europäische Vorgaben hinausge- hende Anforderungen erschwert wird. Durch prak- tische Erfahrung erworbene Kompetenzen sollten systematisch erfasst sowie fachlich vertretbar bei der Berufsanerkennung berücksichtigt werden. Die Verfügbarkeit hochqualifizierter Fachkräfte ist eine zentrale Voraussetzung für Arzneimittelpro- duktion, Qualitätssicherung und regulatorischer Prozesse in Deutschland. Eine pragmatischere und stärker harmonisierte Anerkennungspraxis kann dazu beitragen, bestehende Fachkräfteengpässe zu reduzieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandortes Deutschland zu stärken. Qualität und Patientensicherheit gewährleisten Aus Sicht des vfa bleibt zugleich zentral, dass hohe Qualitätsstandards und die Patientensicher- heit auch künftig uneingeschränkt gewährleistet werden. Beschleunigte Verfahren dürfen nicht zu Lasten der Qualität gehen. Der vfa sieht in dem Entwurf insgesamt einen wichtigen Schritt, um Deutschland als Gesund- heits-, Forschungs-, Produktions- und Innovati- onsstandort im internationalen Wettbewerb, um Fachkräfte zu stärken. Kontakt Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) Charlottenstraße 59 10117 Berlin Telefon +49 30 206 04–0 info@vfa.de

Der vfa ist registrierter Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762) und beachtet die Grundsätze integrer Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2026