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title: "FlaM-Bericht 2025 bestätigt wirksamen Lohnschutz und gezielte Kontrollen in der Schweiz; Kontrollziel erneut erreicht"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:50:00Z"
source: "https://www.arbeitgeber.ch/arbeitsmarkt/flam-bericht-2025-bestaetigt-wirksamen-lohnschutz-und-gezielte-kontrollen/"
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  - "Switzerland"
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FlaM-Bericht 2025 bestätigt wirksamen Lohnschutz und gezielte Kontrollen in der Schweiz; Kontrollziel erneut erreicht

FlaM-Bericht 2025 bestätigt wirksamen Lohnschutz und gezielte Kontrollen - Schweizerischer Arbeitgeberverband

FlaM-Bericht 2025 bestätigt wirksamen Lohnschutz und gezielte Kontrollen

Der neuste Bericht zu den flankierenden Massnahmen bestätigt, dass der Lohnschutz in der Schweiz weiterhin funktioniert. Das gesetzliche Kontrollziel wurde erneut erreicht. Die Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit des bestehenden Systems und des risikobasierten Kontrollansatzes.

Seit über 20 Jahren schützen die flankierenden Massnahmen (FlaM) die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen vor missbräuchlichen Unterschreitungen – unter anderem durch gezielte Lohn- und Arbeitskontrollen. Sie zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen zu gewährleisten. Der heute vom Staatssekretariat für Wirtschaft publizierte FlaM-Bericht für das Jahr 2025 zeigt einmal mehr, dass die flankierenden Massnahmen funktionieren und wirken.

Das Jahr 2025 war von einem verhaltenen Umfeld geprägt. Das Wirtschaftswachstum lag mit 1,4 Prozent unter dem langfristigen Durchschnitt, während die Arbeitslosigkeit leicht auf 2,8 Prozent anstieg und damit wieder auf ihrem langjährigen Mittelwert lag. Gleichzeitig ging die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter aus dem EU

EFTA-Raum um 3,7 Prozent zurück, was auf eine schwächere Nachfrage nach Arbeitskräften hinweist.

Im Zuge der FlaM wurden im vergangenen Jahr in 38’567 Unternehmen Kontrollen durchgeführt. Damit wurde das Kontrollziel aus der Entsendeverordnung trotz eines leichten Rückgangs der Kontrolltätigkeiten erneut erreicht. Insgesamt wurden 7 Prozent der Schweizer Betriebe sowie 27 Prozent der entsandten Arbeitnehmenden hinsichtlich der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert. Die Kontrollen fanden in allen Regionen und Branchen statt. Der Ansatz bleibt risikobasiert: Die Vollzugsorgane konzentrieren ihre Aktivitäten gezielt auf Bereiche mit erhöhtem Unterbietungsrisiko.

In Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) betrug die Verstossquote im vergangenen Jahr 24 Prozent. In Branchen ohne ave GAV wurden bei 10 Prozent der Kontrollen Lohnunterbietungen festgestellt. Diese Ergebnisse sind vor dem Hintergrund des risikobasierten Ansatzes zu betrachten. Kontrollen erfolgen primär dort, wo ein erhöhtes Risiko für Lohnunterbietungen besteht. Die festgestellten Verstösse zeigen deshalb nicht ein flächendeckendes Problem, sondern bestätigen, dass gezielt kontrolliert und Missbräuche erkannt werden.

Bewährtes System weiterführen statt ausbauen

Der Bericht zeigt, dass die flankierenden Massnahmen insgesamt gut funktionieren. Das Kontrollziel wird erreicht, Verstösse werden erkannt und adressiert, und der risikobasierte Ansatz ermöglicht einen effizienten Vollzug. Unterschiede in der kantonalen Umsetzung bestehen, sind jedoch Teil des föderalen Vollzugssystems. Entscheidend ist, dass die bestehenden Instrumente greifen und gezielt eingesetzt werden können. Aus Sicht der Arbeitgeber besteht daher kein Bedarf für zusätzliche Regulierungen und Kontrollen. Im Vordergrund steht vielmehr, das bewährte System stabil weiterzuführen und seine zielgerichtete Umsetzung sicherzustellen.

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