Ortsteilrat Büßleben genehmigt 3.000 EUR für BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. Faschingsveranstaltungen in Büßleben; Restmittel wieder für andere Beschlüsse verfügbar.

Beschlussauszug

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Ortsteilrat Büßleben

Aus der Sitzung des Ortsteilrates Büßleben am 22.04.2026

(Beratung öffentlich)

Gremium Ortsteilrat Büßleben

Beschluss Nr.: 0858/26

Bezeichnung: Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - BCC Büßlebener Carnevaslclub e.V. - Faschingsveranstaltungen

Genaue Fassung:

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. für die Vorbereitung und Durchführung von Faschingsveranstaltungen im Ortsteil, u.a. Kinderfasching, 1. und 2. Prunksitzung, Seniorenfasching, Faschingsdisco, finanzielle Mittel i.H.v. 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltungen (u.a. DJ, Musiker), Kostüme, Orden und für Kosten, welche im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen entstehen, eingesetzt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

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Mario Pieloth Evelyn Tix Ortsteilbürgermeister/in Schriftführer/in

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