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title: "Ortsteilrat Büßleben genehmigt 3.000 EUR für BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. Faschingsveranstaltungen in Büßleben; Restmittel wieder für andere Beschlüsse verfügbar."
sdDatePublished: "2026-06-17T14:29:00Z"
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  - "Erfurt"
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Ortsteilrat Büßleben genehmigt 3.000 EUR für BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. Faschingsveranstaltungen in Büßleben; Restmittel wieder für andere Beschlüsse verfügbar.

Beschlussauszug

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Ortsteilrat Büßleben

Aus der Sitzung des Ortsteilrates Büßleben am 22.04.2026

(Beratung öffentlich)

Gremium
Ortsteilrat Büßleben

Beschluss Nr.:
0858/26

Bezeichnung:
Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung - BCC Büßlebener Carnevaslclub e.V. -
Faschingsveranstaltungen

Genaue Fassung:

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. für die
Vorbereitung und Durchführung von Faschingsveranstaltungen im Ortsteil, u.a.
Kinderfasching, 1. und 2. Prunksitzung, Seniorenfasching, Faschingsdisco, finanzielle
Mittel i.H.v. 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a.
für die musikalische Umrahmung der Veranstaltungen (u.a. DJ, Musiker), Kostüme, Orden
und für Kosten, welche im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen entstehen,
eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der
Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel werden für
bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

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Mario Pieloth
Evelyn Tix
Ortsteilbürgermeister/in
Schriftführer/in

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