Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Defizit 3–4 Mrd Euro 2027 nicht gedeckt

Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen

Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetzentwurf vom 29.04.2026) 16. Juni 2026 Vorbemerkung Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in seiner Stellungnahme vom 23. April einige wichtige, ausgesuchte Aspekte des Referentenentwurfs des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) vom 16. April bewertet.1 Der nun vorliegende Gesetzentwurf enthält demgegenüber einzelne Veränderungen, etwa die begrüßenswerte Rücknahme der Kürzung des Krankengeldes und des Kinderkrankengeldes. Die folgenden Ausführungen beschränken sich angesichts des unangemessen kurzen parlamentarischen Verfahrens und unter Berücksichtigung der drohenden Defizitentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ausgewählte und noch umsetzbare Vorschläge. Zu den weiteren Aspekten verweist der vzbv auf seine Stellungnahme zum Referentenentwurf.

1 Verbraucherzentrale Bundesverband (2026). GKV stabilisieren – Versicherte fair entlasten. Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Referentenentwurf). https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-04/26-04-23_vzbv_STN%20RefE_BStabG.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Ausschussdrucksache 21(14)92(8) 17.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.2026 - GKV Deutscher Bundestag Ausschuss f. Gesundheit

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2 | 7 Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen Gesamtbewertung Der vorliegende Entwurf zum BStabG verfolgt das Ziel, die Beitragssätze in der GKV kurzfristig zu stabilisieren. Gleichfalls betont die Bundesregierung, der Entwurf sei ausgewogen. Beide Ziele jedoch werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfehlt. So reichen erstens die mit dem bisher geplanten Maßnahmenpaket zu erzielenden Einsparungen und Beitragserhöhungen nicht mehr aus, das für das Jahr 2027 prognostizierte Defizit in der GKV auszugleichen. Aktuell kalkuliert fehlt ein Betrag zwischen drei und vier Milliarden Euro. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) hatte ein Maßnahmenpaket mit Finanzeffekten von zusammengenommen 42 Milliarden Euro entwickelt. Es liegen also hinreichend Vorschläge auf dem Tisch, um ein sogar erheblich höheres GKV-Defizit zu kompensieren und vor allem Zeit zu gewinnen für Strukturreformen, die sich naturgemäß erst mittelfristig auswirken werden. Zweitens haben Ministerium und Bundesregierung bei ihrer Maßnahmenauswahl vernachlässigt, dass ein Teil der 66 von der FKG diskutierten Maßnahmen mit einer schlechteren Verteilungsgerechtigkeit und einem verschlechterten Zugang der Menschen zur gesundheitlichen Versorgung einhergehen könnten. Darunter befinden sich eine deutlich höhere Eigenbeteiligung der Patient:innen an den Ausgaben der medizinischen Versorgung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht. In der Folge sollen die Patient:innen nicht mehr 10 Prozent (FKG), sondern 15 Prozent (Gesetzentwurf) schultern. Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie. Die Verbraucher:innen müssen eine solche Auswahl zwangsläufig als unausgewogen und ungerecht empfinden. So halten 80 Prozent der Bevölkerung die Belastungen für ungerecht verteilt und die finanziellen Probleme für ungelöst.2 Die Verbraucher:innen zweifeln nicht an den Sparnotwendigkeiten. Und wenn sie erkennen, dass die Belastungen tatsächlich ausgewogen verteilt werden und die Politik das Gesundheitssystem schrittweise modernisiert und leistungsfähiger macht, dann fällt es ihnen wesentlich leichter, Veränderungen und auch Belastungen mitzutragen. Drittens verpasst die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf – trotz erfreulicher Ansätze – die Chance, den Patient:innen neben erhöhten Eigenanteilen und Krankenversicherungsbeiträgen positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder eine verbesserte gesundheitliche Versorgung. Das könnte ein konsequent an patientenrelevanten Ergebnissen (Outcome) ausgerichteter Leistungskatalog sein. Sehr positiv konnotieren würden die Menschen Maßnahmen im Gesetz, die die Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte mit in die Pflicht nehmen, etwa Abgaben auf übersüßte Getränke, die zweckgebunden in die Förderung von Gesundheit im Lebensalltag der Menschen eingesetzt werden und/oder weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Knapp 80 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Softdrink-Steuer aus.3 Bei diesen Themen bleibt die Bundesregierung bislang bei

2 ZDF (2026, 05.08.). ZDF-Politbarometer: Hohe Unzufriedenheit mit Bundesregierung und Bundeskanzler. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/politbarometer-afd-gesundheitsreform-unzufriedenheit-100.html (abgerufen am 15.06.2026) 3 Preißner M, Schäfer S (2025): Ernährungspolitische Einstellungen und Verhaltensweisen. Ergebnisse und gutachterliche Einordnung einer internetrepräsentativen Verbraucherbefragung (S. 57). https://www.vzbv.de/sites/default/files/2025-06/25-06- 10_IFH_KOELN_Bericht_Ern%C3%A4hrungspolitische-Einstellungen-und-Verhaltensweisen_1.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 3 | 7 Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen Ankündigungen (Süßgetränkeabgabe) oder setzt Maßnahmen nicht konsequent genug um (Nutzenorientierung). Das ist wenig akzeptanzfördernd, ein Gesetz mit derart einschneidenden Maßnahmen sollte bei den Verbraucher:innen auch Zuversicht auslösen. Vorschläge zur Nachjustierung Den Bund angemessen beteiligen Die Koalition appelliert an alle Akteure, die geplanten Einsparungen und Mehrbelastungen mitzutragen. Sie erwartet Solidarität, doch ausgerechnet der Bund selbst spielt nicht mit. Die Bundesregierung hebt zwar hervor, dass sie in die Gegenfinanzierung der ungedeckten Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger einsteigt, allerdings mit sehr kleinen Schritten und einem Ausgleichsziel erst im Jahr 2051. Und er relativiert die Maßnahme direkt wieder: So will er den Bundeszuschuss zur GKV pauschal einmalig um zwei Milliarden Euro sinken. Das sendet fatale Signale aus: Der Bund entzieht sich der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, er entsolidarisiert sich. Weil der Bundeszuschuss jederzeit wieder gekürzt werden kann, je nach Haushaltslage, sind Nachahmereffekte in den kommenden Jahren und Legislaturperioden zu befürchten. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, warum nur gesetzlich Krankenversicherte den Bundeshaushalt stützen sollen (was sie mit den fortlaufend hohen, nicht ausgeglichenen Milliardenbeträgen bis Mitte des Jahrhunderts weiter tun werden müssen). Privatversicherte müssen die versicherungsfremden Leistungen hingegen nicht mitfinanzieren. Mit dieser Kürzungsmaßnahme stellt der Bund selbst das Einsparziel des Gesetzes in Frage und wird ein Stück weit unglaubwürdig. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es die Bundespolitik war, die in den vergangenen Jahren die Ausgabendynamik der GKV maßgeblich befeuert hat. Der vzbv fordert deshalb die Rücknahme der Kürzung des Bundeszuschusses. Das würde zugleich den Großteil der zusätzlich aufgekommenen GKV-Defizite im kommenden Jahr kompensieren. Auswirkungen von Zuzahlungen beachten Das Solidarsystem dient dazu, Einkommensschwache und Kranke zu stützen. Erhöhte Zuzahlungen und Eigenanteile (hier: Zahnersatz) aber sanktionieren Krankheit. Sie beeinträchtigen die Gesundheitschancen vulnerabler Gruppen, denn sie halten Patient:innen mit geringen Einkommen davon ab, notwendige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch die FKG hat erhöhte Zuzahlungen

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 4 | 7 Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen mit einem Warnhinweis versehen: „Damit könnte sich der Zugang für Versicherte mit hohen Zuzahlungen im Verhältnis zu ihrem Einkommen erschweren.“4 Daher wäre es konsequent, wenn die Koalition nicht alleine einem finanzmathematischen Argument (Zuzahlungen seit 2004 nicht erhöht) folgt, sondern dafür Sorge trägt, dass es nicht zu unerwünschten Ausweichreaktionen in Haushalten mit geringeren Einkommen kommt. Zumal die bürokratische Härtefallregelung die Situation zusätzlich verschärft, weil sie in aktueller Ausprägung selbst eine Inanspruchnahmehürde ist. Um das Maßnahmenpaket ausgewogener zu gestalten und die Zugangschancen nicht weiter zu verschlechtern, fordert der vzbv • den Verzicht auf eine Dynamisierung der Zuzahlungsregelungen, solange nicht auch der pauschale Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert wird und es beim dynamischen Herstellerabschlag für patentgeschützte Pharmazeutika bleibt • den Verzicht auf die geplante Erhöhung der kalendertäglichen Zuzahlungen für Heilmittel, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege von 10 auf 15 Euro je Verordnung, weil die Patient:innen bereits mit der erhöhten prozentualen Zuzahlung mehrbelastet werden und eine doppelte Belastung unverhältnismäßig wäre • die Inanspruchnahme der Härtefallregelung für Versicherte wirksam zu entbürokratisieren und zu vereinfachen Familien fair verbeitragen Mit dem vorgesehenen neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für nicht erwerbstätige Lebenspartner:innen will die Koalition mehr Beitragsgerechtigkeit schaffen. Das Modell ist jedoch kompliziert (Ausnahmen), bricht mit der paritätischen Finanzierung und insbesondere belastet es auch Familien mit geringen Einkommen. Die unfair niedrige Beitragsbemessung hoher Einverdienerhaushalte und die relative Bevorzugung unterschiedlich verteilter Familieneinkommen kann sie aber nicht beseitigen. Unbürokratischer und gerechter ließe sich dieses Ziel mit einem Partnersplitting erreichen. Ein solches Partnersplitting sollte das Familieneinkommen bis zur doppelten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verbeitragen. Das jeweilige Einkommen sollte nach wie vor bei dem Mitglied verbeitragt werden, wo es anfällt. Damit wird ein zentrales Gerechtigkeitsproblem im heutigen System behoben: Aktuell zahlen Paare deutlich weniger Beiträge, wenn die Einkommen stark ungleich verteilt sind. Verdient nur eine Person sehr viel, fällt (wegen der BBG) trotz insgesamt hoher finanzieller Leistungsfähigkeit nur ein begrenzter Beitrag an. Davon profitieren insbesondere sehr hohe Einkommen. Eine feste Pauschale oder ein begrenzter prozentualer Aufschlag – wie im Entwurf vorgesehen – würde hingegen auch niedrige Familieneinkommen treffen und sehr hohe Einkommen weiterhin schonen. Ein Partnersplitting würde diese Schieflage korrigieren, die

4 Finanzkommission Gesundheit (2026). Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. S. 46. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erste r_Bericht_20260330.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 5 | 7 Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen Finanzierungslasten wesentlich fairer als heute verteilen und niedrige Haushaltseinkommen schonen. Aus den genannten Gründen fordert der vzbv, auf die Teilabschaffung der Partnermitversicherung zu verzichten und stattdessen ein Partnersplitting einzuführen. Abgabe auf Süßgetränke jetzt einführen 80 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein beeindruckender Anteil der weiteren nichtübertragbaren Krankheiten (insbesondere Krebserkrankungen, Diabetes mellitus und chronische Atemwegserkrankungen) werden maßgeblich von fünf großen Risikofaktoren bestimmt. Dies sind der Alkoholkonsum, der Tabakkonsum, eine unausgewogene Ernährungsweise,