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title: "Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Defizit 3–4 Mrd Euro 2027 nicht gedeckt"
sdDatePublished: "2026-06-17T16:09:00Z"
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Defizit 3–4 Mrd Euro 2027 nicht gedeckt

Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen

Beitragssatzstabilisierung –
noch nicht ausgewogen
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf
eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Gesetzentwurf vom 29.04.2026)
16. Juni 2026
Vorbemerkung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in seiner Stellungnahme vom 23. April einige
wichtige, ausgesuchte Aspekte des Referentenentwurfs des GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) vom 16. April bewertet.1 Der nun vorliegende
Gesetzentwurf enthält demgegenüber einzelne Veränderungen, etwa die begrüßenswerte
Rücknahme der Kürzung des Krankengeldes und des Kinderkrankengeldes. Die folgenden
Ausführungen beschränken sich angesichts des unangemessen kurzen parlamentarischen
Verfahrens und unter Berücksichtigung der drohenden Defizitentwicklung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) auf ausgewählte und noch umsetzbare Vorschläge. Zu den weiteren
Aspekten verweist der vzbv auf seine Stellungnahme zum Referentenentwurf.

1 Verbraucherzentrale Bundesverband (2026). GKV stabilisieren – Versicherte fair entlasten. Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
(Referentenentwurf). https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-04/26-04-23_vzbv_STN%20RefE_BStabG.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Ausschussdrucksache
21(14)92(8)
17.06.2026
gel. VB zur öffent. Anh. am
22.06.2026 - GKV
Deutscher Bundestag
Ausschuss f. Gesundheit

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen
Gesamtbewertung
Der vorliegende Entwurf zum BStabG verfolgt das Ziel, die Beitragssätze in der GKV kurzfristig zu
stabilisieren. Gleichfalls betont die Bundesregierung, der Entwurf sei ausgewogen. Beide Ziele
jedoch werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfehlt.
So reichen erstens die mit dem bisher geplanten Maßnahmenpaket zu erzielenden Einsparungen
und Beitragserhöhungen nicht mehr aus, das für das Jahr 2027 prognostizierte Defizit in der GKV
auszugleichen. Aktuell kalkuliert fehlt ein Betrag zwischen drei und vier Milliarden Euro. Die
Finanzkommission Gesundheit (FKG) hatte ein Maßnahmenpaket mit Finanzeffekten von
zusammengenommen 42 Milliarden Euro entwickelt. Es liegen also hinreichend Vorschläge auf
dem Tisch, um ein sogar erheblich höheres GKV-Defizit zu kompensieren und vor allem Zeit zu
gewinnen für Strukturreformen, die sich naturgemäß erst mittelfristig auswirken werden.
Zweitens haben Ministerium und Bundesregierung bei ihrer Maßnahmenauswahl vernachlässigt,
dass ein Teil der 66 von der FKG diskutierten Maßnahmen mit einer schlechteren
Verteilungsgerechtigkeit und einem verschlechterten Zugang der Menschen zur gesundheitlichen
Versorgung einhergehen könnten. Darunter befinden sich eine deutlich höhere Eigenbeteiligung der
Patient:innen an den Ausgaben der medizinischen Versorgung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht.
In der Folge sollen die Patient:innen nicht mehr 10 Prozent (FKG), sondern 15 Prozent
(Gesetzentwurf) schultern. Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt,
den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie. Die Verbraucher:innen müssen eine
solche Auswahl zwangsläufig als unausgewogen und ungerecht empfinden. So halten 80 Prozent
der Bevölkerung die Belastungen für ungerecht verteilt und die finanziellen Probleme für ungelöst.2
Die Verbraucher:innen zweifeln nicht an den Sparnotwendigkeiten. Und wenn sie erkennen, dass
die Belastungen tatsächlich ausgewogen verteilt werden und die Politik das Gesundheitssystem
schrittweise modernisiert und leistungsfähiger macht, dann fällt es ihnen wesentlich leichter,
Veränderungen und auch Belastungen mitzutragen.
Drittens verpasst die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf – trotz erfreulicher Ansätze – die
Chance, den Patient:innen neben erhöhten Eigenanteilen und Krankenversicherungsbeiträgen
positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder eine verbesserte
gesundheitliche Versorgung. Das könnte ein konsequent an patientenrelevanten Ergebnissen
(Outcome) ausgerichteter Leistungskatalog sein. Sehr positiv konnotieren würden die Menschen
Maßnahmen im Gesetz, die die Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte mit in die Pflicht
nehmen, etwa Abgaben auf übersüßte Getränke, die zweckgebunden in die Förderung von
Gesundheit im Lebensalltag der Menschen eingesetzt werden und/oder weitere Maßnahmen zum
Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Knapp 80 Prozent der Befragten sprechen
sich für eine Softdrink-Steuer aus.3 Bei diesen Themen bleibt die Bundesregierung bislang bei

2 ZDF (2026, 05.08.). ZDF-Politbarometer: Hohe Unzufriedenheit mit Bundesregierung und Bundeskanzler.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/politbarometer-afd-gesundheitsreform-unzufriedenheit-100.html (abgerufen am 15.06.2026)
3 Preißner M, Schäfer S (2025): Ernährungspolitische Einstellungen und Verhaltensweisen. Ergebnisse und gutachterliche Einordnung einer
internetrepräsentativen Verbraucherbefragung (S. 57). https://www.vzbv.de/sites/default/files/2025-06/25-06-
10_IFH_KOELN_Bericht_Ern%C3%A4hrungspolitische-Einstellungen-und-Verhaltensweisen_1.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen
Ankündigungen (Süßgetränkeabgabe) oder setzt Maßnahmen nicht konsequent genug um
(Nutzenorientierung). Das ist wenig akzeptanzfördernd, ein Gesetz mit derart einschneidenden
Maßnahmen sollte bei den Verbraucher:innen auch Zuversicht auslösen.
Vorschläge zur Nachjustierung
Den Bund angemessen beteiligen
Die Koalition appelliert an alle Akteure, die geplanten Einsparungen und Mehrbelastungen
mitzutragen. Sie erwartet Solidarität, doch ausgerechnet der Bund selbst spielt nicht mit. Die
Bundesregierung hebt zwar hervor, dass sie in die Gegenfinanzierung der ungedeckten
Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger einsteigt, allerdings mit sehr kleinen
Schritten und einem Ausgleichsziel erst im Jahr 2051. Und er relativiert die Maßnahme direkt
wieder: So will er den Bundeszuschuss zur GKV pauschal einmalig um zwei Milliarden Euro sinken.
Das sendet fatale Signale aus: Der Bund entzieht sich der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung,
er entsolidarisiert sich. Weil der Bundeszuschuss jederzeit wieder gekürzt werden kann, je nach
Haushaltslage, sind Nachahmereffekte in den kommenden Jahren und Legislaturperioden zu
befürchten. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, warum nur gesetzlich Krankenversicherte den
Bundeshaushalt stützen sollen (was sie mit den fortlaufend hohen, nicht ausgeglichenen
Milliardenbeträgen bis Mitte des Jahrhunderts weiter tun werden müssen). Privatversicherte
müssen die versicherungsfremden Leistungen hingegen nicht mitfinanzieren. Mit dieser
Kürzungsmaßnahme stellt der Bund selbst das Einsparziel des Gesetzes in Frage und wird ein Stück
weit unglaubwürdig. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es die Bundespolitik war, die in den
vergangenen Jahren die Ausgabendynamik der GKV maßgeblich befeuert hat.
Der vzbv fordert deshalb die Rücknahme der Kürzung des Bundeszuschusses. Das würde
zugleich den Großteil der zusätzlich aufgekommenen GKV-Defizite im kommenden Jahr
kompensieren.
Auswirkungen von Zuzahlungen beachten
Das Solidarsystem dient dazu, Einkommensschwache und Kranke zu stützen. Erhöhte Zuzahlungen
und Eigenanteile (hier: Zahnersatz) aber sanktionieren Krankheit. Sie beeinträchtigen die
Gesundheitschancen vulnerabler Gruppen, denn sie halten Patient:innen mit geringen Einkommen
davon ab, notwendige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch die FKG hat erhöhte Zuzahlungen

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Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen
mit einem Warnhinweis versehen: „Damit könnte sich der Zugang für Versicherte mit hohen
Zuzahlungen im Verhältnis zu ihrem Einkommen erschweren.“4
Daher wäre es konsequent, wenn die Koalition nicht alleine einem finanzmathematischen
Argument (Zuzahlungen seit 2004 nicht erhöht) folgt, sondern dafür Sorge trägt, dass es nicht zu
unerwünschten Ausweichreaktionen in Haushalten mit geringeren Einkommen kommt. Zumal die
bürokratische Härtefallregelung die Situation zusätzlich verschärft, weil sie in aktueller Ausprägung
selbst eine Inanspruchnahmehürde ist.
Um das Maßnahmenpaket ausgewogener zu gestalten und die Zugangschancen nicht weiter zu
verschlechtern, fordert der vzbv
• den Verzicht auf eine Dynamisierung der Zuzahlungsregelungen, solange nicht auch der
pauschale Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert wird und es
beim dynamischen Herstellerabschlag für patentgeschützte Pharmazeutika bleibt
• den Verzicht auf die geplante Erhöhung der kalendertäglichen Zuzahlungen für Heilmittel,
häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege von 10 auf 15 Euro je Verordnung,
weil die Patient:innen bereits mit der erhöhten prozentualen Zuzahlung mehrbelastet werden
und eine doppelte Belastung unverhältnismäßig wäre
• die Inanspruchnahme der Härtefallregelung für Versicherte wirksam zu entbürokratisieren
und zu vereinfachen
Familien fair verbeitragen
Mit dem vorgesehenen neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für nicht erwerbstätige
Lebenspartner:innen will die Koalition mehr Beitragsgerechtigkeit schaffen. Das Modell ist jedoch
kompliziert (Ausnahmen), bricht mit der paritätischen Finanzierung und insbesondere belastet es
auch Familien mit geringen Einkommen. Die unfair niedrige Beitragsbemessung hoher
Einverdienerhaushalte und die relative Bevorzugung unterschiedlich verteilter Familieneinkommen
kann sie aber nicht beseitigen. Unbürokratischer und gerechter ließe sich dieses Ziel mit einem
Partnersplitting erreichen.
Ein solches Partnersplitting sollte das Familieneinkommen bis zur doppelten
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verbeitragen. Das jeweilige Einkommen sollte nach wie vor bei
dem Mitglied verbeitragt werden, wo es anfällt. Damit wird ein zentrales Gerechtigkeitsproblem im
heutigen System behoben: Aktuell zahlen Paare deutlich weniger Beiträge, wenn die Einkommen
stark ungleich verteilt sind. Verdient nur eine Person sehr viel, fällt (wegen der BBG) trotz insgesamt
hoher finanzieller Leistungsfähigkeit nur ein begrenzter Beitrag an. Davon profitieren insbesondere
sehr hohe Einkommen. Eine feste Pauschale oder ein begrenzter prozentualer Aufschlag – wie im
Entwurf vorgesehen – würde hingegen auch niedrige Familieneinkommen treffen und sehr hohe
Einkommen weiterhin schonen. Ein Partnersplitting würde diese Schieflage korrigieren, die

4 Finanzkommission Gesundheit (2026). Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes der
gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. S. 46.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erste
r_Bericht_20260330.pdf (abgerufen am 15.06.2026)

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Beitragssatzstabilisierung – noch nicht ausgewogen
Finanzierungslasten wesentlich fairer als heute verteilen und niedrige Haushaltseinkommen
schonen.
Aus den genannten Gründen fordert der vzbv, auf die Teilabschaffung der
Partnermitversicherung zu verzichten und stattdessen ein Partnersplitting einzuführen.
Abgabe auf Süßgetränke jetzt einführen
80 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein beeindruckender Anteil der weiteren
nichtübertragbaren Krankheiten (insbesondere Krebserkrankungen, Diabetes mellitus und
chronische Atemwegserkrankungen) werden maßgeblich von fünf großen Risikofaktoren bestimmt.
Dies sind der Alkoholkonsum, der Tabakkonsum, eine unausgewogene Ernährungsweise,