Bayerisches Oberstes Gericht erlaubt Überwachung der AfD in Bayern; Urteil nicht mehr anfechtbar.
Bayerisches Oberstes Gericht entscheidet, dass staatlicher Geheimdienst die AfD überwachen darf – Dein Niedersachsen
von Otto Hofmann 17. Juni 2026
Bayerisches Oberstes Gericht entscheidet, dass staatlicher Geheimdienst die AfD überwachen darf
Das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes Bayern entschied am Mittwoch, dass der Inlandsgeheimdienst des Landes (bzw Verfassungsschutz auf Deutsch) kann die Partei Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin überwachen.
Die AfD hatte einen Beschluss angestrebt, der die Überwachung verbietet, verlor in den unteren Instanzen und nutzte die letzte Chance, um auf Landesebene Berufung einzulegen.
Was wissen wir sonst noch über das Urteil?
Das Münchner Gericht erklärte, die Entscheidung vom Mittwoch sei nicht mehr anfechtbar .
Darin hieß es, dass die von der AfD aufgeworfenen Fragen bereits in früheren Urteilen behandelt worden seien und die Einwendungen daher keinen Bestand hätten.
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Das Gericht verwies auf einen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, dem obersten deutschen Verfassungsgericht, in dem es um „die aufgeworfenen Fragen nach den rechtlichen Anforderungen der Überwachung“ ging.
Das sagte auch das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Mai habe „in einwandfreier Weise“ belastende und entlastende Argumente berücksichtigt und dabei auch Fragen wie die Meinungsfreiheit berücksichtigt.
Das Gericht habe festgestellt, dass „bestimmte der AfD zuzurechnende Äußerungen zur ‚Rückwanderung‘, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischem Glauben, zu Sturzphantasien oder zur anhaltenden Hetze gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung die Grenzen zulässiger Kritik am Verfassungssystem überschreiten“, so das Gericht.
Passiert das auch anderswo in Deutschland?
Der Plan, die Partei im südlichen Bundesland Bayern zu überwachen, war erstmals im Jahr 2022 angekündigt worden und die erste Klage wurde 2024 abgewiesen.
Mehrere Bundesländer haben ähnliche Versuche unternommen, die Partei oder einige ihrer Mitglieder wegen des Verdachts der Aushöhlung der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland zu beobachten. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Bundesnachrichtendienst, der die Partei als „ausgewiesene rechtsextremistische Organisation“ einstuft.
Dies senkt die rechtlichen Hürden für die Einrichtung verschiedener Formen der Überwachung und Überwachung, wie z. B. das Abhören von Kommunikationen und den Einsatz von Informanten.
Typischerweise hängt dies mit den restriktiven Regeln für die rechtsextreme Politik zusammen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Reaktion auf die ehemalige Nazi-Regierung verabschiedet wurden.
Die Partei tendiert dazu, sich den Maßnahmen zu widersetzen und argumentiert, dass der Schritt nicht gerechtfertigt sei.
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