BAGFW aktualisierte Arbeitshilfe Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland; Langzeitaufenthaltswege erläutert

Aktualisierte BAGFW-Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Aktualisierte BAGFW-Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis März 2027 verlängert. Doch welche Möglichkeiten bestehen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland? Die aktualisierte BAGFW-Arbeitshilfe gibt einen Überblick über Wege der Aufenthaltsverfestigung und unterstützt Berater*innen mit aktuellen rechtlichen Informationen und Handlungshinweisen.

Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für ein Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 verlängert. Doch was passiert danach? Immer mehr Ratsuchende stellen sich die Frage, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft sichern können, unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes.

Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025

1460 sowie die Umsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.

Die Arbeitshilfe ist sowohl auf der Seite des Paritätischen als auch auf der Webseite der BAGFW downloadbar: https:

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