Bundesrat und Nationalrat erkennen in der Schweiz systematische Verfolgung der Jenischen und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; etwa 600 Kinder entrissen

Das Unrecht an Jenischen und Sinti/Manouches erforschen,Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Zwischen 1926 und 1973 wurden Kinder von Jenischen und Sinti

Manouches ihren Familien entrissen und unter Zwang in Pflegefamilien platziert, zur Adoption freigegeben oder in Heime gebracht. Nun haben der Bundesrat und kürzlich auch der Nationalrat das systematische Vorgehen gegen die Gemeinschaften als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Forschende fordern eine umfassende Aufarbeitung.

Am 20. Februar 2025 hat der Bundesrat anerkannt, dass die systematische Verfolgung der Jenischen und Sinti in der Schweiz – durch das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute unter Mitwirkung der Behörden und mit Beteiligung weiterer Akteure – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren ist. Von 1926 bis 1973 wurden rund 600 jenische Kinder ihren Familien entrissen und unter Zwang in Pflegefamilien platziert, zur Adoption freigegeben oder in Heime und Anstalten verbracht. Betroffene wurden psychiatrisch interniert, sterilisiert und wirtschaftlich ausgebeutet. Viele erlitten Demütigungen und Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Integrität. In der Folge hat die Rechtskommission des Nationalrats eine Erklärung erarbeitet, auf deren Grundlage der Nationalrat am 27. April 2026 die Verfolgung der Jenischen und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannte und an Bund, Kantone und Gemeinden appellierte, sich für den Schutz der Gemeinschaften der Jenischen und Sinti

Was ist in der Schweiz geschehen?

Dass diese Verbrechen nun anerkannt wurden, ist der Hartnäckigkeit der Betroffenen und der Forschung zu verdanken, die es bisher über die Verfolgung der Jenischen in der Schweiz gibt. Das von den Gemeinschaften geforderte völkerrechtliche Gutachten, welches als Basis für den Bundes- und Nationalrat diente, konnte sich hauptsächlich auf zwei Quellen stützen: eine historische Studie von 1998, die auf die Rolle des Bundes fokussiert, sowie auf die Dissertation von Sara Galle aus dem Jahr 2016. Die Historikerin arbeitet mittlerweile an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen sie bis heute. «Die Pro Juventute benutzte bis Anfang der 1970er Jahre Kindesschutzmassnahmen, um eine Bevölkerungsgruppe zwangsweise zu assimilieren. Dabei wurden die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen schwerwiegend verletzt.» sagt Sara Galle.

In ihrer Dissertation untersuchte sie das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» von Pro Juventute. Die Untersuchung zeigte, dass die Stiftung systematisch nach jenischen Familien suchte und bei den Behörden stets den Entzug des elterlichen Sorgerechts beantragte. Ihr Ziel war die Auflösung der Familien. Die fahrende Lebensweise stellte sie als Gefahr für die Kinder und die Gesellschaft dar. Tatsächlich war aber ein Grossteil der jenischen Familien sesshaft. In der Argumentation vermengten sich soziale, ökonomische und eugenische Motive. «Das Erschreckende ist, dass Fachleute dieses Vorgehen fast ausnahmslos unterstützten. Dazu gehörten auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.» Für Sara Galle ist klar: «Die Geschichte der eigenen Disziplin zu kennen, ist wichtig. Sie fördert das kritische Denken».

Die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den Bundes- und Nationalrat ist ein wichtiger Schritt. Die bisherigen Studien haben eine wichtige Grundlage geschaffen, konnten aber das Ausmass der Verfolgung nur ansatzweise erfassen. Sie zeigen im Gegenteil die Notwendigkeit weiterer Forschung auf. Eine umfassende Aufarbeitung ist die Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang von Gesellschaft und Politik mit historischem Unrecht und den bis heute andauernden Folgen für die Gemeinschaften der Jenischen und Sinti

Noch sind viele Fragen offen, zum Beispiel, wie viele Kinder auch ohne Mitwirkung der Pro Juventute von den Behörden in Zusammenarbeit mit anderen privaten und kirchlichen Organisationen und Institutionen aus ihren Familien weggenommen wurden, oder wie viele Jugendliche und Erwachsene zwangsweise in Psychiatrien und Arbeitsanstalten eingewiesen wurden, wie viele sterilisiert, ihrer Freiheit beraubt und an der Gründung einer Familie gehindert wurden.

Nun liegt es am Bundesrat zu entscheiden, wie nach der Anerkennung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit weiter verfahren wird. Da bisher vieles unklar blieb, hat Sara Galle zusammen mit der Neuenburger Rechtsprofessorin Nadja Capus einen offenen Brief an Bundesrat, Parlament und Kantonsregierungen lanciert, der von neun weiteren Wissenschafterinnen und Wissenschaftern unterzeichnet wurde, die in diesem Bereich forschen, lehren und publizieren. Sie teilen die Einschätzung, dass es eine interdisziplinäre Aufarbeitung braucht, und sie unterstützen die Forderung der Gemeinschaften nach einer unabhängigen Untersuchungskommission mit dem Ziel, ein fundiertes Verständnis der Ursachen, Verantwortlichkeiten und Folgen des Verbrechens zu ermöglichen.

Die Dissertation von Sara Galle war eine Hauptquelle für das völkerrechtliches Gutachten.

Das Unrecht an Jenischen und Sinti

Manouches erforschen , Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

17.6.2026 – Hochschule für Soziale Arbeit, Institut Integration und Partizipation