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title: "Stadt Görlitz vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Gründerzeitviertel; Abzinsung senkt Ablösebetrag für Eigentümer"
sdDatePublished: "2026-06-17T12:04:00Z"
source: "https://www.goerlitz.de/news/detail/2470-Abschluss-der-Sanierungsmassnahmen-im-Gruenderzeitviertel"
topics:
  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Görlitz"
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Stadt Görlitz vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Gründerzeitviertel; Abzinsung senkt Ablösebetrag für Eigentümer

Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im „Gründerzeitviertel“ - Goerlitz.de

Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im „Gründerzeitviertel“

Seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung im Jahr 1997 wurden im Gründerzeitviertel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen durchgeführt, finanziert durch Fördermittel von Bund, Land und Stadt Görlitz. Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Kindertagesstätten und die Stadtbibliothek wurden saniert, ein Jugendzentrum errichtet, Brachen beseitigt und Wohngebäude modernisiert bzw. instandgesetzt. Dieses Maßnahmebündel wird unter dem Begriff „Sanierung“ zusammengefasst. Sowohl private Bauherren als auch öffentliche Maßnahmeträger haben sich im großen Umfang in die Aufwertung des Gebietes eingebracht. Zum 31.12.2027 soll die Sanierung nach 30 Jahren offiziell abgeschlossen werden. Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, von jedem Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zu erheben. Zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung hat die Stadt Görlitz durch das Büro ifzk ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Auf dessen Basis soll ab Juli 2026 und nach Beschlussfassung des Stadtrates mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge im Wege der vorzeitigen und freiwilligen Ablöse begonnen werden. Die Stadt Görlitz bietet den Grundstückseigentümern bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages, also vor Aufhebung der Sanierungssatzung, eine Reduzierung in Form einer Abzinsung an. Betroffene Grundstückseigentümer und Interessenten sind zu einer am Freitag, 26.06.2026 um 17:00 Uhr in der Görlitzer Stadtbibliothek, Jochmannstraße 2-3, stattfindenden Informationsveranstaltung zum Thema „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“ eingeladen. Ab dem 1. Juli 2026 und spätestens bis Dezember 2026 erhalten alle betroffenen Eigentümer Post von der Stadtverwaltung, in der über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages durch Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Görlitz informiert wird und die auch ein entsprechendes konkretes Angebot enthält. Zu grundstücksbezogenen Fragen wie Eigenschaften ihres Grundstückes, rechtliche Belastungen, bauliche Nutzbarkeit, Einfluss der Grundstücksgröße auf den Grundstückswert und spezifische Lagemerkmale haben die Eigentümer jederzeit die Möglichkeit, sich an das Sachgebiet Stadterneuerung im Amt für Stadtplanung über die E-Mail-Adresse ausgleichsbetraege@goerlitz.de zu wenden. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages hat für den Grundstückseigentümer den Vorteil, dass der zu zahlende Ablösebetrag voraussichtlich geringer ausfällt als bei einer späteren Erhebung mit Festsetzungsbescheid. Es ist vorgesehen, dass der Görlitzer Stadtrat am 25.06.2026 über das Verfahren zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages und zur Höhe der Abzinsung entscheidet.

Seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung im Jahr 1997 wurden im Gründerzeitviertel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen durchgeführt, finanziert durch Fördermittel von Bund, Land und Stadt Görlitz. Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Kindertagesstätten und die Stadtbibliothek wurden saniert, ein Jugendzentrum errichtet, Brachen beseitigt und Wohngebäude modernisiert bzw. instandgesetzt. Dieses Maßnahmebündel wird unter dem Begriff „Sanierung“ zusammengefasst.

Sowohl private Bauherren als auch öffentliche Maßnahmeträger haben sich im großen Umfang in die Aufwertung des Gebietes eingebracht. Zum 31.12.2027 soll die Sanierung nach 30 Jahren offiziell abgeschlossen werden.

Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, von jedem Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zu erheben.

Zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung hat die Stadt Görlitz durch das Büro ifzk ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Auf dessen Basis soll ab Juli 2026 und nach Beschlussfassung des Stadtrates mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge im Wege der vorzeitigen und freiwilligen Ablöse begonnen werden.

Die Stadt Görlitz bietet den Grundstückseigentümern bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages, also vor Aufhebung der Sanierungssatzung, eine Reduzierung in Form einer Abzinsung an.

Betroffene Grundstückseigentümer und Interessenten sind zu einer

am Freitag, 26.06.2026 um 17:00 Uhr in der Görlitzer Stadtbibliothek, Jochmannstraße 2-3,

stattfindenden Informationsveranstaltung zum Thema „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“ eingeladen.

Ab dem 1. Juli 2026 und spätestens bis Dezember 2026 erhalten alle betroffenen Eigentümer Post von der Stadtverwaltung, in der über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages durch Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Görlitz informiert wird und die auch ein entsprechendes konkretes Angebot enthält.

Zu grundstücksbezogenen Fragen wie Eigenschaften ihres Grundstückes, rechtliche Belastungen, bauliche Nutzbarkeit, Einfluss der Grundstücksgröße auf den Grundstückswert und spezifische Lagemerkmale haben die Eigentümer jederzeit die Möglichkeit, sich an das Sachgebiet Stadterneuerung im Amt für Stadtplanung über die E-Mail-Adresse ausgleichsbetraege@goerlitz.de zu wenden.

Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages hat für den Grundstückseigentümer den Vorteil, dass der zu zahlende Ablösebetrag voraussichtlich geringer ausfällt als bei einer späteren Erhebung mit Festsetzungsbescheid.

Es ist vorgesehen, dass der Görlitzer Stadtrat am 25.06.2026 über das Verfahren zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages und zur Höhe der Abzinsung entscheidet.