Hamburger Handball-Verband e. V. veröffentlicht HHV-Qualifikationsbestimmungen Jugend D-A in Hamburg; Max. 1 Time-Out pro Halbzeit
0c770c30-bcd6-48c2-a407-300d9b80c2d7
Hamburger Handball-Verband e. V.
HHV-Qualifikation Jugend zu den Oberligen der mannlichen/weiblichen Jugend A—-D in der Saison 2026/2027
Durchfuhrungsbestimmungen Ausschreibung
Version 2 — 15.06.2026
Version 2, 15.06.2026 ||| 1
Hamburger Handball-Verband e. V.
Teil 1 — Durchfuhrungsbestimmungen
Meldeberechtigung, Meldetermin
Meldeberechtigt zu den HHV-Qualifikationsspielen zu den Oberligen der mannlichen/weibli- chen Jugend D-A sind alle Jugendmannschaften im Bereich des HHV.
2.__[ Meldetermin war der 01.05.2026.
- Spieltermine
20./21.06.2026 1. Spieltag 27./27.06.2026 2. Spieltag 3. Spielzeiten
- Die Spielzeiten werden in der Ausschreibung zu den Qualifikationen der einzelnen Altersklas-
sen geregelt.
Altersklassen und Spielrecht
Es wird auf die SpO/DHB, insbesondere auf § 22, 37 und § 55 verwiesen.
Anzuwendende Bestimmungen
Fur die Durchftihrung des Spielbetriebes gelten die regelnden Bestimmungen des = Deutschen Handballbundes e.V.
= Hamburger Handball-Verband e.V.
Es gelten die internationalen Handballregeln (Stand: 01.07.2025) in der fur den Bereich des DHB giltigen Fassung. Abweichend gibt es maximal ein Team-Time-Out pro Mannschaft und Halbzeit.
Es gilt die DHB-Spielordnung vom 17.05.2026
- a) Turnierspiele (Dreier-Gruppen):
Nach Abschluss der Turnierspiele entscheiden Uber die maRgeblichen Tabellenplatze bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften gegeneinander aus- getragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: . nach Punkten, = bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, = nach der héheren Anzahl der geworfenen Tore im direkten Vergleich, Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, erfolgt die Wertung nach den folgenden Kri- terien: = bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz im direkten Vergleich zahlt die bes- sere Tordifferenz aus allen Spielen; = nach der hdheren Plustorzahl aller Spiele; = bei gleicher Tordifferenz aus allen Spielen zahlt die hGhere Zahl der erzielten Tore aus allen Spielen; Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, ist gemaf& IHF-Regelwerk 2.2 ein separates 7-Meter-Werfen der beteiligten Mannschaften durchzufihren.
Version 2, 15.06.2026 ||| 2
Hamburger Handball-Verband e. V.
b) K.O.-Spiele (Vierer-Gruppen): Ist nach Ablauf der regularen Spielzeit noch keine Entscheidung gefallen, ist gemaf IHF - Regelwerk 2.2 direkt ein 7-Meter-Werfen der beteiligten Mannschaften durchzufitihren.
Die spieltechnische Leitung der Qualifikationsspiele obliegt dem HHV-Spielausschuss und der HHV-Geschaftsstelle.
Die fr die Austragung der Spiele vorgesehenen Sporthallen mussen fur den Spielbetrieb auf HHV-Ebene zugelassen sein.
Seit der Saison 2023/2024 kann im HHV-Spielbetrieb (inkl. der Qualifikationswettbewerbe) der Einsatz von wasserléslichen Haftmitteln gestattet sein.
Um Beachtung der jeweiligen Hallenordnung und deren strikte Einhaltung wird gebeten. So- weit keine Konzession fiir bestimmte Bereiche einer Wettkampfstatte vorliegt, gilt bei der Durchfthrung von Jugendspielen auf HHV-Ebene ein absolutes Alkoholverbot. Bei einer Kon- zession hat sich der Verzehr von Alkohol auf den Bereich der Restauration zu beschranken. Der Heimverein wird angewiesen, auf die Einhaltung der Bestimmung auch auf Zuschauer durch geeignete Mafinahmen (z.B. schriftliche Hinweise oder Hallenverbote) einzuwirken. Die Schiedsrichter tragen entsprechende Vorkommnisse in den Spielberichtsbogen ein.
Die Sporthallen miissen eine Spielflache von 40 x 20 Meter aufweisen. Ausnahmen sind nicht zulassig.
Eine Sicherheitszone von 1,30 Meter hinter der Torauslinie und 0,50 Meter entlang der Sei- tenlinie sollte gegeben sein. Die Sicherheitszonen miissen wahrend des gesamten Spieles von Geraten und Personen frei sein. Soweit sich hinter den Auswechselbanken und dem Zeit- nehmertisch Zuschauer befinden, ist fur diesen Bereich ebenfalls eine Sicherheitszone von mindestens 1 Meter einzurichten. Alle Sicherheitszonen sind durch vom ausrichtenden Verein abzustellende Ordner zu Uberwachen.
Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in unmittelbarer Nahe Platz nehmen. Der Hallensprecher hat seine Durchsagen auf das sachliche Notwendige zu beschranken. Unsportliche Auerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben. Notfalls hat die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht die Abl6sung des Hallensprechers anzuordnen. Die Ein- leitung eines Verfahrens durch den HHV-Spielausschuss bleibt vorbehalten. Zuwiderhandlungen_ werden gemak § 25 RO/DHB geahndet.
ts Die Sporthallen sind spatestens 60 Minuten vor Spiel- bzw. Turnierbeginn zu 6ffnen und 30 Minuten vor Spielbeginn zum Einspielen zur Verftigung zu stellen. Wartezeiten werden nicht eingeraumt.
- Der ausrichtende Verein haftet dafiir, dass alle am Spiel Beteiligten die Spielflache ungehin- dert betreten kénnen, und sorgt fur ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und zur Spielflache.
Die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht ist angewiesen, die geforderten Sicherheitsabstande (siehe Ziffer 6.) vor Spielbeginnherstellen zu lassen und fiir deren Einhaltung — auch wahrend des Spiels — Sorge zu tragen. Bei Verst6en gegen die Sicherheitsbestimmungen haftet der ausrichtende Verein. Der Verein kann mit einer Geldbufe oder Hallensperre belegt werden. Die Hausordnung der Sporthallen ist fiir die beteiligten Vereine verbindlich.
In Sporthallen, in denen 6offentliche Zeitmessanlagen nicht vorhanden sind bzw. nicht vom Tisch des Zeitnehmers aus bedient werden k6nnen, ist auf dem Tisch des Zeitnehmers
eine Tischstoppuhr mit einem Zifferblatt von mindestens 21 cm Durchmesser oder ein vom DHB zugelassener Handball-Timer aufzustellen. Bei 6ffentlichen Zeitmessanlagen ist der Be- triebsmodus ,vorwarts“ zu wahlen.
Version 2, 15.06.2026 ||| 3
Hamburger Handball-Verband e. V.
Die Staffeleinteilungen werden den beteiligten Vereinen per E-Mail durch die HHV-Geschafts- stelle Ubermittelt. Die Spieltermine werden unter HANDBALL.NET verdffentlicht. Anderungen k6nnen nur durch den HHV-Spielausschuss beschlossen werden.
Die Schiedsrichter werden durch den HHV angesetzt. Die Schiedsrichterkosten sowie die Kosten der amtlichen Spiel- bzw. Tumieraufsicht des HHV werden zu gleichen Teilen auf die an der jeweiligen Veranstaltung zur Qualifikation beteiligten Vereine umgelegt und am Spiel- tag durch die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht oder den Technischen Delegierten abge- rechnet. Die teiinehmenden Vereine werden angehalten, entsprechend ausreichende Betrage bereitzuhalten. Bei den Qualifikationsspielen zu den Oberligen der mannlichen/weiblichen Ju- gend A-D werden Zeitnehmer und Sekretare von den ausrichtenden Vereinen, in deren Sportstatten die Qualifikation stattfinden, angesetzt.
Die Verwendung von SBO ist verpflichtend. Dazu stellt der Ausrichter zwei funktionsfahige
Laptops zur Verfigung. Eine Internet-Verbindung ggf. Uber Hotspot ist in der Halle vorzuhal- ten. Der Ausrichter ist fir das ordnungsgemafe und vollstandige Hochladen des elektroni- schen Spielberichts verantwortlich. Bei Ausfall von SBO ist die Nutzung eines Spielberichtsbogens (Papierform) verpflichtend, dieser ist am gleichen Abend auf elektronischem Weg an die HHV-Geschaftsstelle zu senden. Die Spielberichtsbégen sind auf der HHV-Geschaftsstelle erhaltlich. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, einen Spielberichtsbogen in Papierform vorzuhalten.
- | Alle Mannschaften sind verpflichtet, Trikots mit Brust- und RUckennummern zu tragen (siehe Regel 4:8). Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der zweitgenannte Verein (Gastverein) verpflichtet, Auswechseltrikots bereitzuhalten und die Spielkleidung zu wech- seln.
14, Die erstgenannte Mannschaft stellt mindestens zwei den Regeln (Regel 3) entsprechende Spielbdalle.
Der ausrichtende Verein hat fir eine angemessene Umkleidemdglichkeit der Mannschaften und der Schiedsrichter zu sorgen. Er stellt den Schiedsrichtern kostenlos ausreichend Ge- tranke zur Verfligung.
Der ausrichtende Verein hat ggf. ,Erste-Hilfe-Personal* (Sanitater) zu stellen, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung zu gewahrleisten. AuRerdem ist fur einen aus- reichenden Ordnungsdienst Sorge zu tragen.
Die Durchftihrungsbestimmungen fir die Umsetzung der Rahmentrainingskonzeption in den Altersklassen C, D und E sind gesondert verdffentlicht.
Wirtschaftliche Bestimmungen
Die Qualifikationsspiele zu den Oberligen der mannlichen/weiblichen Jugend A-D sind Ver- anstaltungen des HHV in Zusammenarbeit mit den ausrichtenden Vereinen.
Fur die Teilnahme an der HHV-Qualifikation Jugend zu den Oberligen der mannlichen/weib- lichen Jugend A-D in der Saison 2025/2026 erfolgt keine Berechnung von Meldegeldern.
GeldbuRen:
Zurlickziehen gemeldeter Mannschaften nach Veréffentlichung der Modi
oder Ausscheiden von Mannschaften wahrend der Qualifikation: 150,00 € Schuldhaftes Nichtantreten oder Spielabsage einer Mannschaft: 50,00 €
4
Version 2, 15.06.2026
Hamburger Handball-Verband e. V.
| Dartiber hinaus gilt der HHV-GebUhrenordnung.
- Die teilnehmenden Vereine haben ihre Reisekosten selbst zu tragen. Alle bei der Vorberei- tung und Durchflhrung entstehenden Kosten (Hallenmiete, Reklame, Zeitnehmer, Sekretar, Sanitater etc., ausgenommen die unter Punkt 5.11 aufgefiihrten Kosten) sind vom ausrich- tenden Verein zu Ubernehmen. Es bleibt diesem unbenommen, Eintrittsgelder zur Deckung
seiner Kosten zu erheben.
fordert 18 Teilnehmerkarten und 4 Ehrenkarten auszuhandigen. DHB- und HHV-Mitarbeiter-
Wird ein Eintrittsgeld erhoben, sind den an der Veranstaltung beteiligten Vereinen unaufge- ausweise berechtigen zum freien Eintritt.
Rechtliche Bestimmungen
Die Spielleitenden Stellen sind berechtigt, aufgrund der Eintragungen der Schiedsrichter im Spielbericht oder der Sonderberichte von Zeitnehmer und Sekretar sowie der Spielaufsicht gegen Spieler*innen und Mannschaftsoffizielle, diein § 17 RO/DHB aufgefthrten Sperren und Geldstrafen zu verhangen.
Einspriiche gegen den Spielplan und die Schiedsrichteransetzungen sind unzulassig.
Ny
- Fur die Sportgerichtsbarkeit gilt die Rechtsordnung des DHB.
Einspruche sind unter Beachtung der Formen und Fristen an die Rechtsinstanz in 1. Instanz wie folgt zu richten:
das Sportgericht des Hamburger Handball-Verbandes e. V.
Einspriche sind unter Beachtung der Formen und Fristen an die Rechtsinstanz in 2. Instanz wie folgt zu richten:
das Verbandsgericht des Hamburger Handball-Verbandes e. V.
Die Rechtsinstanz in 3. Instanz wird gebildet durch das DHB-Bundesgericht.
- Der Nachweis Uber die Einzahlung der Einspruchsgebuhr in Hohe von 100,00 € auf das an- gegebene Konto des HHV ist beizufiigen.
Version 2, 15.06.2026 ||| 5
Hamburger Handball-Verband e. V.
Teil 2— Ausschreibung
Oberliga Nord — Mannliche Jugend A (OLmA)
Gemeldete Mannschaften Ahrensburger TSV ETV Hamburg HTS/BW96 Handball Elmshorner HT Elmshorner HT 2
HG Hamburg-Barmbek HTS/BW96 Handball 2 Niendorfer TSV Rellinger TV 2
SC Alstertal-Langenhorn TH Eilbeck
Walddérfer SV 2
SCOMANODaARWDN =
=
=a yo
Die OLmA setzt sich aus zehn Mannschaften zusammen. |
Gemaf der Durchflhrungsbestimmungen 2025/26 gilt folgende Regelung:
Der Erstplatzierte ist Hamburger Meister. Der Meister und der Zweit- bis Viertplatzierte der Oberliga sind automatisch fiir die nachste Saison der Jugend A qualifiziert. Ebenso Mann- schaften, die einen der ersten sechs Platze der Regionalliga der A-Jugend belegt oder an der Bundesliga der A-Jugend teilgenommen haben.
Ahrensburger TSV, HTS/BW96 Handball u