---
title: "Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft."
sdDatePublished: "2026-06-17T15:07:00Z"
source: "https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/2026-06/TOP%20II.%202.pdf"
topics:
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Mecklenburg-Vorpommern"
  - "Hamburg"
  - "Germany"
---


Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft.

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

Seite 1 von 1

Beschluss

TOP II.2

Materielle Grenzen und Transparenz bei der Ausübung des externen
Weisungsrechts im Einzelfall

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem externen
Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften befasst. Sie
nehmen zur Kenntnis, dass Einzelfallweisungen Ausnahmecharakter haben und
zu
dokumentieren
sind.
Rechtsstaatswidrige
Einzelfallweisungen
zu
justizfremden Zwecken sind ausgeschlossen.
2. Die Justizministerinnen und Justizminister halten zur Klarstellung eine Anpassung
der
gesetzlichen
Regelungen
in
den
§§
146,
147
des
Gerichtsverfassungsgesetzes gegenüber untergesetzlichen Maßnahmen für
vorzugswürdig.
3. Sie bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchschutz eine
entsprechende Änderung der §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu
prüfen.