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title: "Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen erleichterten Schutz geistigen Eigentums für KMU und Start-ups in Hamburg; Neuheitsschonfrist diskutiert; stärkt mittelständische Wettbewerbsfähigkeit"
sdDatePublished: "2026-06-17T15:07:00Z"
source: "https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/2026-06/TOP%20I.1.pdf"
topics:
  - name: "patent, copyright and trademark"
    identifier: "medtop:20000206"
  - name: "business enterprise"
    identifier: "medtop:20000349"
  - name: "start-up and entrepreneurial business"
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  - name: "research and development"
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  - name: "government policy"
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locations:
  - "Bavaria"
  - "Germany"
  - "Hamburg"
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Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen erleichterten Schutz geistigen Eigentums für KMU und Start-ups in Hamburg; Neuheitsschonfrist diskutiert; stärkt mittelständische Wettbewerbsfähigkeit

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

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Beschluss

TOP I.1

Innovation fördern durch erleichterten Schutz von geistigem Eigentum für KMU
und Start-ups

Berichterstattung: Bayern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit
Möglichkeiten befasst, den Schutz von geistigem Eigentum für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und Start-ups einfacher und attraktiver zu gestalten.
2. Sie stellen fest, dass das deutsche Rechtssystem mit dem Gebrauchsmuster über
ein besonderes Instrument zum Schutz von Erfindungen verfügt, das aufgrund
seines schnellen, einfachen und kostengünstigen Eintragungsverfahrens vor
allem für KMU und Start-ups eine wertvolle Alternative zum Patent bietet.
Allerdings sind als Gebrauchsmuster nur gegenständliche Erfindungen
eintragungsfähig. Eine Zulassung des Gebrauchsmusterschutzes auch für
Verfahrenserfindungen würde den Anwendungsbereich deutlich vergrößern und
hätte Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu stärken.
3. Weiter sehen sie ein Innovationshindernis darin, dass im deutschen Patentrecht
keine Neuheitsschonfrist existiert. Die Veröffentlichung einer Erfindung vor der
Patentanmeldung führt damit grundsätzlich zum Patentierungsausschluss. Vor
allem für KMU, Start-ups und Forschungseinrichtungen besteht aber häufig ein
Bedürfnis, ihre Erfindungen z. B. zur Investorengewinnung oder aus
wissenschaftlichem Interesse frühzeitig gegenüber Dritten offenzulegen. Die
Einführung
einer
Neuheitsschonfrist,
wie
sie
auch
im
Design-
und

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

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Gebrauchsmusterschutz
vorgesehen
ist,
würde
die
Flexibilität
und
Handlungsfähigkeit für innovative Unternehmen vor einer Patentanmeldung
erhöhen.
4. Nach Auffassung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder können
beide Maßnahmen dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für eine innovative
deutsche Wirtschaft zu verbessern. Sie bitten daher die Bundesministerin der
Justiz und für Verbraucherschutz, entsprechende Reformschritte zu prüfen und
Regelungsvorschläge vorzulegen.