Justizministerinnen und Justizminister stärken Rechtssicherheit bei Einziehung von GmbH-Anteilen in Hamburg; Prüfung gesetzlicher Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch

Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg

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Beschluss

TOP I.22

Missbrauchsrisiko bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen minimieren und Vertrauen in das Handelsregister stärken

Berichterstattung: Berlin

  1. Die Justizministerinnen und Justizminister setzen sich für eine Stärkung der Rechtssicherheit bei statusverändernden Vorgängen im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), insbesondere bei der Einziehung von Geschäftsanteilen nach § 34 GmbHG, ein.
  2. Sie stellen fest, dass die derzeitige Gesetzeslage, wonach die Mitwirkung eines Notars bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen nicht erforderlich ist, zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste führen und missbräuchliche Gestaltungen begünstigen kann.
  3. Sie bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob für Einziehungsbeschlüsse nach § 34 GmbHG zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Vermeidung von Missbrauch Rechtsänderungen geboten sind.