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title: "Justizministerinnen und Justizminister stärken Rechtssicherheit bei Einziehung von GmbH-Anteilen in Hamburg; Prüfung gesetzlicher Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch"
sdDatePublished: "2026-06-17T15:07:00Z"
source: "https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/2026-06/TOP%20I.22.pdf"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
locations:
  - "Berlin"
  - "Hamburg"
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Justizministerinnen und Justizminister stärken Rechtssicherheit bei Einziehung von GmbH-Anteilen in Hamburg; Prüfung gesetzlicher Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

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Beschluss

TOP I.22

Missbrauchsrisiko bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen minimieren
und Vertrauen in das Handelsregister stärken

Berichterstattung: Berlin

1. Die Justizministerinnen und Justizminister setzen sich für eine Stärkung der
Rechtssicherheit bei statusverändernden Vorgängen im Recht der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH), insbesondere bei der Einziehung von
Geschäftsanteilen nach § 34 GmbHG, ein.
2. Sie stellen fest, dass die derzeitige Gesetzeslage, wonach die Mitwirkung eines
Notars bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen nicht erforderlich ist, zu
Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der beim Handelsregister eingereichten
Gesellschafterliste führen und missbräuchliche Gestaltungen begünstigen kann.
3. Sie bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen,
ob für Einziehungsbeschlüsse nach § 34 GmbHG zur Erhöhung der
Rechtssicherheit und Vermeidung von Missbrauch Rechtsänderungen geboten
sind.