Hauptstadtregion Schweiz Preis für Zweisprachigkeit – Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Hauptstadtregion Schweiz; Gesamtförderung CHF 15'000
Preis für Zweisprachigkeit Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Hauptstadtregion Schweiz
- Ziel und Ausrichtung des Preises Der Verein Hauptstadtregion Schweiz verbindet Menschen, Kulturen und Sprachräume. Als Zusam- menschluss der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Wallis sowie mehrerer Städte, Gemeinden und Regionalorganisationen engagiert er sich für einen innovativen Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum. Zweisprachigkeit ist dabei eines seiner strategischen Schlüsselthemen. Mit dem «Preis für Zweisprachigkeit» unterstützt die Haupt- stadtregion Schweiz Nachwuchstalente aus Kunst und Kultur, die sich kreativ mit Zwei- oder Mehr- sprachigkeit auseinandersetzen. Ausgezeichnet werden Projekte, die Brücken zwischen Sprachkul- turen bauen, den Austausch fördern und das gegen- seitige Verständnis stärken.
Die Hauptstadtregion vergibt Förderbeiträge in der Höhe von insgesamt CHF 15 000.-. Die Unterstüt- zung kann an ein, zwei oder drei Projekte vergeben werden.
Der «Preis für Zweisprachigkeit – Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Haupt- stadtregion Schweiz» ist ein eigenständiger Förder- preis des Vereins Hauptstadtregion Schweiz. Er ist vom «Preis für Zweisprachigkeit in der Kultur» des Kantons Bern sowie vom «Wettbewerb zum Tag der Zweisprachigkeit» des Kantons Freiburg zu unter- scheiden.
Prix du Preis für Bilinguisme Zweisprachigkeit Ausschreibung 2. Wer kann sich bewerben? Der Preis richtet sich an Nachwuchstalente im Kunst- und Kulturbereich, insbesondere an Studie- rende und junge Kulturschaffende, die sich am An- fang ihrer Laufbahn befinden. Sie oder das Projekt haben einen Bezug zur Hauptstadtregion Schweiz (sieheTeilnahmebedingungen).
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Teams und Kollektive. Die gestalterisch-künstlerischen Formate und Mittel sind frei wählbar.
- Teilnahmebedingungen Die Geschäftsstelle der Hauptstadtregion Schweiz berücksichtigt für den Wettbewerb Projekte, welche die folgenden formalen Bedingungen erfüllen: Nachwuchstalente im Kulturbereich: Bewerben können sich Personen oder Kollektive, die sich _ A.) in Ausbildung im Kunst- oder Kulturbereich befinden oder _ B.) in den letzten fünf Jahren einen anerkannten akademischen oder beruflichen Abschluss im Kunst- oder Kulturbereich erworben haben. _ Oder falls keine dieser beiden Bedingungen erfüllt ist, muss die Person am Anfang ihrer Laufbahn stehen und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: _ Erfahrung: regelmässige und bezahlte Tätigkeit im Kunst- oder Kulturbereich. _ Professionelles Umfeld: professionelle Anerken- nung durch qualifizierte Fachpersonen oder Institutionen aus dem Kunst- oder Kulturbereich.
Geografischer Bezug: Der/die Bewerbende oder das Projekt hat einen engen Bezug zum Gebiet der Hauptstadtregion (Arbeits-, Wohn- oder Heimatort oder thematisiert die Region im Projekt). Vollständiges Dossier: Die Bewerbungen müs- sen gemäss den unter Punkt 6 dieses Dokuments beschriebenen Modalitäten eingereicht werden, zusätzlich zu sämtlichen weiteren für die Bewertung erforderlichen Dokumenten.
Geschäftsstelle Schauplatzgasse 39 3011 Bern T +41 31 313 18 63 info@hauptstadtregion.ch hauptstadtregion.ch hauptstadtregionschweiz régioncapitalesuisse
Prix du Preis für Bilinguisme Zweisprachigkeit Geschäftsstelle Schauplatzgasse 39 3011 Bern T +41 31 313 18 63 info@hauptstadtregion.ch hauptstadtregion.ch 4. Projektanforderung _ Unterstützt werden innovative Projekte in einer Entwicklungs- oder entscheidenden Umsetzungs- phase. Der Grossteil des Projekts darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlos- sen sein. _ Die Projekte setzen sich mit Zwei- und/oder Mehrsprachigkeit auseinander. _ Die Förderbeiträge werden unter Berücksichtigung der Relevanz und Durchführbarkeit des Projekts vergeben.
Auswahlverfahren und Preisvergabe _ Die öffentliche Ausschreibung des Preises wurde am 15. Juni 2026 publiziert. _ Die Geschäftsstelle der Hauptstadtregion Schweiz nimmt die Bewerbungen bis zum 15. September entgegen, prüft die Einhaltung der formalen Teilnahmebedingungen (Punkt 3) und leitet die Bewerbungen anschliessend der Jury weiter. _ Die Jury, deren Zusammensetzung auf der Website der Hauptstadtregion Schweiz ersichtlich ist, beurteilt die Bewerbungen und wählt die Gewinnerinnen und Gewinner aus; _ Die Ergebnisse werden den Bewerbenden ohne Angabe von Gründen mitgeteilt. _ Die Preisverleihung findet im Rahmen des jährlichen Forums der Hauptstadtregion Schweiz unter Anwesenheit der Co-Präsidentin und des Co-Präsidenten der Hauptstadtregion Schweiz und von circa 150 Teilnehmenden statt. Das Forum findet am 13. November 2026 in Neuenburg statt. Bewerbende sind eingeladen, sich das Datum vorzumerken.
Einreichung der Bewerbungen Die Bewerbungen müssen auf Deutsch oder Fran- zösisch eingereicht werden. Das Eingabeformular kann online ausgefüllt werden, zusammen mit den folgenden Dokumenten: _ Motivationsschreiben (max. 1 A4-Seite als PDF-Datei); _ Vollständiger gestalterisch-künstlerischer Lebens- lauf inkl. Portfolio und/oder Link zur Website/zum Instagram- oder Youtube-Accounts; _ Projektbeschreibung, die ggf. auch die kulturelle Partnerinstitution erwähnt (ca. 2 A4-Seiten); _ Arbeitsplan und Budget für den Zeitraum, welcher der Projektrealisierung gewidmet ist; _ Geplante Finanzierung: allfällige Liste der Organisationen und Institutionen, die an der Projektrealisierung beteiligt sind (falls zutreffend). Die Hauptstadtregion Schweiz kann bei den Bewerbenden bei Bedarf zusätzliche Infor- mationen einholen. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 15. September 2026. Nach diesem Datum werden keine neuen Bewerbungen mehr berücksichtigt.
Schlussbestimmungen Die Preisverleihung kann über die sozialen Netzwer- ke der Kantone und Gemeinden der Hauptstadt- region Schweiz und über die Medien kommunikativ begleitet werden. Die Bewerbenden erklären sich einverstanden, dass ihre Bilder, Texte oder Audio- dateien (mit Quellenangabe) für kommunikative Zwecke verwendet werden.
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt in zwei Phasen: _ Eine erste Anzahlung erfolgt nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens; _ Der Restbetrag wird nach Einreichung des endgültigen Projekts, inklusive Abschlussbericht (der auf der Webseite der Hauptstadtregion Schweiz veröffentlicht wird), ausbezahlt.
Bern, 15. Juni 2026. hauptstadtregionschweiz régioncapitalesuisse