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title: "Hauptstadtregion Schweiz Preis für Zweisprachigkeit – Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Hauptstadtregion Schweiz; Gesamtförderung CHF 15'000"
sdDatePublished: "2026-06-17T09:06:00Z"
source: "https://www.kaufdorf.ch/view/data/8237/News/2026/HRS_Ausschreibung_Preis_fuer_Zweisprachigkeit_2026_DE.pdf"
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  - name: "arts and entertainment"
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  - "Bern-Mittelland"
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  - "Valais"
  - "Neuchâtel"
  - "Sarine"
  - "Bern"
  - "Sion"
  - "Littoral"
  - "Fribourg (Canton)"
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Hauptstadtregion Schweiz Preis für Zweisprachigkeit – Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Hauptstadtregion Schweiz; Gesamtförderung CHF 15'000

Preis für Zweisprachigkeit
Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs
in der Hauptstadtregion Schweiz
1. Ziel und Ausrichtung des Preises
Der Verein Hauptstadtregion Schweiz verbindet
Menschen, Kulturen und Sprachräume. Als Zusam-
menschluss der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg,
Solothurn und Wallis sowie mehrerer Städte,
Gemeinden und Regionalorganisationen engagiert
er sich für einen innovativen Lebens-, Kultur- und
Wirtschaftsraum. Zweisprachigkeit ist dabei eines
seiner strategischen Schlüsselthemen. Mit dem
«Preis für Zweisprachigkeit» unterstützt die Haupt-
stadtregion Schweiz Nachwuchstalente aus Kunst
und Kultur, die sich kreativ mit Zwei- oder Mehr-
sprachigkeit auseinandersetzen. Ausgezeichnet
werden Projekte, die Brücken zwischen Sprachkul-
turen bauen, den Austausch fördern und das gegen-
seitige Verständnis stärken.

Die Hauptstadtregion vergibt Förderbeiträge in der
Höhe von insgesamt CHF 15 000.-. Die Unterstüt-
zung kann an ein, zwei oder drei Projekte vergeben
werden.

Der «Preis für Zweisprachigkeit – Unterstützung
für den künstlerischen Nachwuchs in der Haupt-
stadtregion Schweiz» ist ein eigenständiger Förder-
preis des Vereins Hauptstadtregion Schweiz. Er ist
vom «Preis für Zweisprachigkeit in der Kultur» des
Kantons Bern sowie vom «Wettbewerb zum Tag der
Zweisprachigkeit» des Kantons Freiburg zu unter-
scheiden.

Prix du Preis für
Bilinguisme
Zweisprachigkeit
Ausschreibung
2. Wer kann sich bewerben?
Der Preis richtet sich an Nachwuchstalente im
Kunst- und Kulturbereich, insbesondere an Studie-
rende und junge Kulturschaffende, die sich am An-
fang ihrer Laufbahn befinden. Sie oder das Projekt
haben einen Bezug zur Hauptstadtregion Schweiz
(sieheTeilnahmebedingungen).

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Teams
und Kollektive. Die gestalterisch-künstlerischen
Formate und Mittel sind frei wählbar.

3. Teilnahmebedingungen
Die Geschäftsstelle der Hauptstadtregion Schweiz
berücksichtigt für den Wettbewerb Projekte, welche
die folgenden formalen Bedingungen erfüllen:
Nachwuchstalente im Kulturbereich: Bewerben
können sich Personen oder Kollektive, die sich
_ A.) in Ausbildung im Kunst- oder Kulturbereich
befinden oder
_ B.) in den letzten fünf Jahren einen anerkannten
akademischen oder beruflichen Abschluss im
Kunst- oder Kulturbereich erworben haben.
_ Oder falls keine dieser beiden Bedingungen erfüllt
ist, muss die Person am Anfang ihrer Laufbahn
stehen und mindestens eines der folgenden
Kriterien erfüllen:
_ Erfahrung: regelmässige und bezahlte Tätigkeit
im Kunst- oder Kulturbereich.
_ Professionelles Umfeld: professionelle Anerken-
nung durch qualifizierte Fachpersonen oder
Institutionen aus dem Kunst- oder Kulturbereich.

Geografischer Bezug: Der/die Bewerbende oder
das Projekt hat einen engen Bezug zum Gebiet der
Hauptstadtregion (Arbeits-, Wohn- oder Heimatort
oder thematisiert die Region im Projekt).
Vollständiges Dossier: Die Bewerbungen müs-
sen gemäss den unter Punkt 6 dieses Dokuments
beschriebenen Modalitäten eingereicht werden,
zusätzlich zu sämtlichen weiteren für die Bewertung
erforderlichen Dokumenten.

Geschäftsstelle
Schauplatzgasse 39
3011 Bern
T  +41 31 313 18 63
info@hauptstadtregion.ch
hauptstadtregion.ch
hauptstadtregionschweiz
régioncapitalesuisse

Prix du Preis für
Bilinguisme
Zweisprachigkeit
Geschäftsstelle
Schauplatzgasse 39
3011 Bern
T  +41 31 313 18 63
info@hauptstadtregion.ch
hauptstadtregion.ch
4. Projektanforderung
_ Unterstützt werden innovative Projekte in einer
Entwicklungs- oder entscheidenden Umsetzungs-
phase. Der Grossteil des Projekts darf zum
Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlos-
sen sein.
_ Die Projekte setzen sich mit Zwei- und/oder
Mehrsprachigkeit auseinander.
_ Die Förderbeiträge werden unter Berücksichtigung
der Relevanz und Durchführbarkeit des Projekts
vergeben.

5. Auswahlverfahren und Preisvergabe
_ Die öffentliche Ausschreibung des Preises wurde
am 15. Juni 2026 publiziert.
_ Die Geschäftsstelle der Hauptstadtregion Schweiz
nimmt die Bewerbungen bis zum 15. September
entgegen, prüft die Einhaltung der formalen
Teilnahmebedingungen (Punkt 3) und leitet
die Bewerbungen anschliessend der Jury weiter.
_ Die Jury, deren Zusammensetzung auf
der Website der Hauptstadtregion Schweiz
ersichtlich ist, beurteilt die Bewerbungen und
wählt die Gewinnerinnen und Gewinner aus;
_ Die Ergebnisse werden den Bewerbenden ohne
Angabe von Gründen mitgeteilt.
_ Die Preisverleihung findet im Rahmen des
jährlichen Forums der Hauptstadtregion Schweiz
unter Anwesenheit der Co-Präsidentin und des
Co-Präsidenten der Hauptstadtregion Schweiz
und von circa 150 Teilnehmenden statt.
Das Forum findet am 13. November 2026 in
Neuenburg statt. Bewerbende sind eingeladen,
sich das Datum vorzumerken.

6. Einreichung der Bewerbungen
Die Bewerbungen müssen auf Deutsch oder Fran-
zösisch eingereicht werden. Das Eingabeformular
kann online ausgefüllt werden, zusammen mit den
folgenden Dokumenten:
_ Motivationsschreiben
(max. 1 A4-Seite als PDF-Datei);
_ Vollständiger gestalterisch-künstlerischer Lebens-
lauf inkl. Portfolio und/oder Link zur Website/zum
Instagram- oder Youtube-Accounts;
_ Projektbeschreibung, die ggf. auch die kulturelle
Partnerinstitution erwähnt (ca. 2 A4-Seiten);
_ Arbeitsplan und Budget für den Zeitraum,
welcher der Projektrealisierung gewidmet ist;
_ Geplante Finanzierung: allfällige Liste
der Organisationen und Institutionen, die an der
Projektrealisierung beteiligt sind (falls zutreffend).
Die Hauptstadtregion Schweiz kann bei
den Bewerbenden bei Bedarf zusätzliche Infor-
mationen einholen. Die Frist für die Einreichung
der Unterlagen ist der 15. September 2026. Nach
diesem Datum werden keine neuen Bewerbungen
mehr berücksichtigt.

7. Schlussbestimmungen
Die Preisverleihung kann über die sozialen Netzwer-
ke der Kantone und Gemeinden der Hauptstadt-
region Schweiz und über die Medien kommunikativ
begleitet werden. Die Bewerbenden erklären sich
einverstanden, dass ihre Bilder, Texte oder Audio-
dateien (mit Quellenangabe) für kommunikative
Zwecke verwendet werden.

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt
in zwei Phasen:
_ Eine erste Anzahlung erfolgt nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens;
_ Der Restbetrag wird nach Einreichung des
endgültigen Projekts, inklusive Abschlussbericht
(der auf der Webseite der Hauptstadtregion
Schweiz veröffentlicht wird), ausbezahlt.

Bern, 15. Juni 2026.
hauptstadtregionschweiz
régioncapitalesuisse