A. Entsiegelung des Mobiltelefons in Graubünden; 18 Treffer, Anwaltskorrespondenz enthalten

Gerichtlicher Aussetzer im Entsiegelungsverfahren – legalis

Art. 264 StPO , Art. 421 Abs. 2 lit. a StPO , Art. 423 Abs. 1 StPO , Art. 428 StPO Straf- & Strafprozessrecht

Art. 264 StPO , Art. 421 Abs. 2 lit. a StPO , Art. 423 Abs. 1 StPO , Art. 428 StPO

Gegen A. läuft ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (fortan: Staatsanwaltschaft) wegen des Verdachts der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei stellte die Kantonspolizei Graubünden am 16. Juli 2024 das Mobiltelefon von A. sicher und versiegelte es auf dessen Verlangen. A. machte geltend, auf dem Mobiltelefon befänden sich Dokumente aus dem Verkehr mit seinem ehemaligen Anwalt im Zusammenhang mit seinem Führerausweisentzug. Mit Eingabe vom 31. Juli 2024 ersuchte die Staatsanwaltschaft um Entsiegelung und Durchsuchung des Mobiltelefons. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Graubünden (fortan: ZMG) bewilligte die Entsiegelung des sichergestellten Mobiltelefons und setzte zwei sachverständige Personen ein mit dem Auftrag, allfällige Anwaltskorrespondenz auszusondern und dem ZMG zur Triage vorzulegen. Am 3. April 2025 teilte das ZMG den Parteien mit, dass die Auswertung und Suche 18 Treffer ergeben habe, wovon eine Datei eine Anwaltskorrespondenz enthalt […]

Marco Belser | legalis brief StrR 16.06.2026

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