Takeda Pharma Vertrieb GmbH Co. KG Stellungnahme zur Versorgung mit Blutplasmapräparaten Deutschland; Herstellerabschlag auf 4% begrenzt

Regelungsvorhaben “Versorgung mit Blutplasmapräparaten absichern” von “Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG (R001371) am 17.06.2026

Beschreibung: Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen: Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.

6130 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2606170006 ( PDF - 4 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 16.06.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Versendet am 16.06.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

6130 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]