Bundesministerium der Finanzen plant pauschale Personalstellenkürzungen in Deutschland; Wasserstraßenetat von Kürzungen ausgenommen
Lobbyregister-Stellungnahme SG2605040006 von “Initiative System Wasserstraße”
Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?
Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )
( PDF - 2 Seiten )
Zu Regelungsvorhaben: Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen
Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2 Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54 dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen.
Bereitgestellt von: Initiative System Wasserstraße (R006136) am 17.06.2026
Versendet am 30.04.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]