Bundesärztekammer fordert Erleichterung der Strahlenschutz-Anforderungen für Studienvorhaben im Bereich strahlenschutzrelevanter Begleitdiagnostik im ärztlichen Berufsrecht in Deutschland; Aufbewahrungsfristen bleiben unverändert
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025100 17.06.2026 12:00:15
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R002002/RV0025100 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 17.06.2026 um 12:00 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderungen im Strahlenschutzrecht bezüglich Studienvorhaben und Aufbewahrungsfristen Aktuell seit 17.06.2026 12:00:15 Angegeben von: am 16.06.2026
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) Beschreibung: Die Bundesärztekammer schlägt eine Erleichterung der bestehenden Anforderungen für Studienvorhaben nach ärztlichem Berufsrecht im Bereich strahlenschutzrelevanter Begleitdiagnostik vor. Die Bundesärztekammer fordert außerdem, die Aufbewahrungsfristen für strahlenmedizinische Daten nicht zu verkürzen, sondern gemäß der bisherigen Vorgaben beizubehalten. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur ( ) weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.05.2026
Federführendes Ministerium:
BMUKN [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (4)
Digitalisierung [alle RV hierzu]
Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Arbeit und Beschäftigung” [alle RV hierzu]
Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (3)
StrlSchG [alle RV hierzu]
AtKostV [alle RV hierzu]
StrlSchV 2018 [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2606160057 PDF - 4 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 16.06.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]