30-jähriger Ukrainer Verdacht des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge am Grenzübergang Altenberg; Haftbefehl erlassen, Untersuchungshaft
Verdacht des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge
Verdacht des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge
17.06.2026, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 30-jährigen Ukrainer wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11. Juni 2026 gegen 11:40 Uhr in einem PKW am Grenzübergang in Altenberg etwa sieben Kilogramm Medizinal-Cannabis aus der Tschechischen Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben, um es – entgegen einer vorliegenden Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte – nicht an ein Unternehmen für Medizinprodukte in Erfurt, sondern gewinnbringend an einen Abnehmer in Berlin zu veräußern.
Der Beschuldigte wurde bei einer Kontrolle durch Beamte des Hauptzollamts Dresden am Rastplatz »Am Heidenholz« als Tatverdächtiger festgestellt und vorläufig festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 12. Juni 2026 den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten beantragt, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden antragsgemäß erlassen hat. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Hauptzollamts Dresden dauern an.