Stieger Philipp nachträgliches Baugesuch für Erstellung Unterstand – ausserhalb Bauzone Oberriet Grubachstrasse 27; Einsprachefrist 19. Juni 2026 bis 2. Juli 2026

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nachträgliches Baugesuch für Erstellung Unterstand – ausserhalb Bauzone Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung nachträgliches Baugesuch für Erstellung Unterstand – ausserhalb Bauzone Baugrundstück Grundstück Nr. 4864, Grubachstrasse, 9463 Oberriet Bauherrschaft Stieger Philipp, Grubachstrasse 27, 9463 Oberriet Projektverfasser Stieger Philipp, Grubachstrasse 27, 9463 Oberriet Einsprachefrist 19. Juni 2026 bis 2. Juli 2026 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).