Marcel Bickel Pfändungsanzeige/-urkunde Wattwil; Pfändungsgruppe Nr. 8 beteiligt
Pfändungsanzeige/-urkunde Marcel Bickel
-urkunde Marcel Bickel Schuldner Marcel Bickel Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.09.1979 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger Gemeinde Wattwil 9630 Wattwil Schweiz Soziale Dienste Wattwil Grüenaustrasse 7 PF 364 9630 Wattwil Schweiz Schuldbetreibung
en Nr. 26000682 vom 16.06.2026 Forderungen CHF 3085 nebst Zins zu 5 % seit 01.06.2026 Ehescheidungsurteil (rechtskräftig) vom 28.02.2011 durch das Kreisgericht Rheintal Unterhaltsbeiträge bevorschusst für die Monate 08.2025 - 11.2025 für Bickel Samantha CHF 888 nebst Zins zu 5 % seit 01.06.2026 Unterhaltsbeiträge bevorschusst für den Monat 06.2026 für Bickel Samantha Zusätzliche Kosten Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten Rechtliche Hinweise Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Kontaktstelle Betreibungsamt Balgach Turnhallestrasse 1 9436 Balgach Bemerkungen Anzeige betreffend Anschlusserklärung gemäss Art. 111 SchKG
Pfändungsanschluss: Der Gläubiger hat innert Frist die Anschlusspfändung nach Art. 111 Abs. 1 und 2 SchKG verlangt. Der Schuldner ist berechtigt, den privilegierten Pfändungsanschluss innert 10 Tagen zu bestreiten. Gleichzeitig ist anzugeben, ob dieser Anspruch ganz oder teilweise (bestrittener Betrag ziffernmässig angeben) bestritten wird. Stillschweigen gilt als Anerkennung des privilegierten Anschlusses. Nach Ablauf der Frist nimmt der oben erwähnte Gläubiger an der vollzogenen Pfändung (Überschuss aus der Zwangsverwertung Grundbuch Balgach, Grundstück Nr. 580 vom 09.04.2025) in der Pfändungsgruppe Nr. 8 vom 13.05.2026 teil. Marcel Bickel Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.09.1979 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger Gemeinde Wattwil 9630 Wattwil Schweiz Soziale Dienste Wattwil Grüenaustrasse 7 PF 364 9630 Wattwil Schweiz Schuldbetreibung
en Nr. 26000682 vom 16.06.2026 Forderungen CHF 3085 nebst Zins zu 5 % seit 01.06.2026 Ehescheidungsurteil (rechtskräftig) vom 28.02.2011 durch das Kreisgericht Rheintal Unterhaltsbeiträge bevorschusst für die Monate 08.2025 - 11.2025 für Bickel Samantha CHF 888 nebst Zins zu 5 % seit 01.06.2026 Unterhaltsbeiträge bevorschusst für den Monat 06.2026 für Bickel Samantha Zusätzliche Kosten Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten Rechtliche Hinweise Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Kontaktstelle Betreibungsamt Balgach Turnhallestrasse 1 9436 Balgach Bemerkungen Anzeige betreffend Anschlusserklärung gemäss Art. 111 SchKG
Pfändungsanschluss: Der Gläubiger hat innert Frist die Anschlusspfändung nach Art. 111 Abs. 1 und 2 SchKG verlangt. Der Schuldner ist berechtigt, den privilegierten Pfändungsanschluss innert 10 Tagen zu bestreiten. Gleichzeitig ist anzugeben, ob dieser Anspruch ganz oder teilweise (bestrittener Betrag ziffernmässig angeben) bestritten wird. Stillschweigen gilt als Anerkennung des privilegierten Anschlusses. Nach Ablauf der Frist nimmt der oben erwähnte Gläubiger an der vollzogenen Pfändung (Überschuss aus der Zwangsverwertung Grundbuch Balgach, Grundstück Nr. 580 vom 09.04.2025) in der Pfändungsgruppe Nr. 8 vom 13.05.2026 teil.