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title: "Robert Roth Kollokationsplan und Inventar Altstätten SG; Anfechtung innerhalb 20 Tage möglich"
sdDatePublished: "2026-06-17T06:07:00Z"
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  - "St. Gallen"
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Robert Roth Kollokationsplan und Inventar Altstätten SG; Anfechtung innerhalb 20 Tage möglich

Kollokationsplan und Inventar Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 21.06.1968 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: 9450 Altstätten mit Aufenthalt im Pflege und Hospiz Werdenberg, Marhaldenstrasse 3, 9472 Grabs Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.07.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.06.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 21.06.1968 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: 9450 Altstätten mit Aufenthalt im Pflege und Hospiz Werdenberg, Marhaldenstrasse 3, 9472 Grabs Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.07.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.06.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten