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title: "Frau Hammer Anfrage zu mutmaßlichen Verstößen im LSG Zündorfer Groov; Genehmigungen fehlen, Artenschutzbewertungen unklar"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:32:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1078707\u0026type=do"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "nature"
    identifier: "medtop:20000441"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "business information"
    identifier: "medtop:20000170"
locations:
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Köln"
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Frau Hammer Anfrage zu mutmaßlichen Verstößen im LSG Zündorfer Groov; Genehmigungen fehlen, Artenschutzbewertungen unklar

(Microsoft Word - Anfrage \(Frau Hammer\); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov \(Landschaftsschutzgebiet L20\))

Anfrage (Frau Hammer); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov
(Landschaftsschutzgebiet L20)

– Im Bereich der Gastronomie „Groov-Terrassen“ wurden Verkaufsstände bzw.
mindestens drei Holzbuden (offenbar dauerhaft) direkt im Wurzel- und Traufbereich
von Altbäumen aufgestellt.
→ Liegt hierfür eine Genehmigung vor?

– Im Außenbereich wurde dauerhaft eine ca. 3 × 5 m große LED-Projektionswand
errichtet, die In der Weihnachtszeit 2024 wohl erstmals betrieben wurde. Dort fand
ein „Weihnachtsmarkt“, tatsächlich aber Ausschankwirtschaft, mit extrem lauter
Beschallung und greller LED-Beleuchtung statt.

Es steht zu vermuten, dass die riesigen LED-Leucht-Panels auch zu anderen Events
in der Dämmerung und Dunkelheit genutzt werden und für die kommende Saison
wohl auch wieder ein "Weihnachtsmarkt" geplant ist.
Die Groov-Gewässer sind Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für zahlreiche geschützte
Arten – darunter auch Fledermäuse und ein Biber. Wir sehen Anhaltspunkte für
naturschutzrechtlich relevante Verstöße.

→ Wurden entsprechende Genehmigungen und artenschutzrechtliche Bewertungen
eingeholt?

– Neben der Gastronomie wurde ein Container errichtet und zudem ein Anhänger
dauerhaft im Wurzelbereich einer Rotbuche platziert und mit Bauzäunen eingegrenzt.
Hier werden auch Gegenstände aus der Außen-Gastronomie gelagert (Sperrmüll?).
Auch dieser Bereich liegt vollständig im LSG.
→ Liegt für diese mutmaßlich gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vor?