Verwaltung der Stadt Köln Stellungnahme zum Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld; Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, Neustrukturierung gefordert

Stellungnahme

Dezernat, Dienststelle IX/151/2

Vorlagen-Nummer

1641/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an den Rat aus der Sitzung vom 03.07.2025, Session-Nr. 1568/2025, betreffend “Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld” Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags haben die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lin- denthal (AN/0576/2025 Beschlussvorlage) folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln zur Reformierung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld formuliert: „Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld, Müngers- dorf, Ehrenfeld in einem ersten Schritt in der neuen Wahlperiode ab Herbst 2025 als Interims- lösung im Rahmen der bestehenden Geschäftsordnung wieder-einzusetzen und in einem zweiten Schritt zum Abschluss der Entwicklungsplanung Weststadt im Jahr 2027 zu reformie- ren. Zur Neustrukturierung sollen insbesondere die Aspekte Gebietszuschnitt, Zuständigkeit, Beratungsfunktion, Zusammensetzung und Besetzung, Sitzungsturnus und Funktionsperiode, Öffentlichkeit der Sitzungen und Ausgestaltung der Tagesordnung überprüft werden.“

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Anregung zur Kenntnis ge- nommen und zur Beratung an den ASrZ (damals StEA) verwiesen. Dieser hat die Verwaltung um Stellungnahme gebeten, welche hiermit vorgelegt wird.

Stellungnahme der Verwaltung: Der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (RPB) wurde im Jahr 2004 erstmals einberufen und hat sich konstituiert, um die Umsetzung der Rahmenplanung für das benannte Gebiet zu begleiten. Die Geschäftsordnung von 2005 (s. Anlage 1) sieht vor, „dass der Beirat die Bezirksvertretun- gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwick- lungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen- hängen, berät. Die Zuständigkeiten des Beirats beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der benannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus oder im Zusammenhang stehenden Fachplanungen.“ (1. Aufgaben des Beirates) Das in der Geschäftsordnung zugrunde liegende Gebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsan- ger Straße und den Melatengürtel.

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Mit dem Zielbild für die Kölner Weststadt (2021) und der darauf aufbauenden und in Erarbei- tung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt (siehe Beschluss SessionNet | Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt) änderte sich im Jahr 2022 nicht nur die in- haltliche Zielgebung für das Plangebiet der Rahmenplanung, sondern überspannt mit seiner Fläche von ca. 500 ha nicht nur den Geltungsbereich des Rahmenplanungsgebietes sondern geht deutlich darüber hinaus. Das Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers- dorf/Ehrenfeld wurde für die in diesem Bereich liegenden Projekte weiterhin zu Rate gezogen und mit den Projekten beratend befasst. In diesem Rahmen wurde augenscheinlich, dass das Gremium aufgrund seiner ursprünglichen Bestimmung und seines Zuständigkeitsbereichs im Rahmen der in Erarbeitung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt nicht umfassend arbeitsfähig ist. Aus Sicht der Verwaltung liegen zurzeit folgende Schwächen vor:

Aufgrund des anderen Zuschnitts des betreffenden Gebietes (Geltungsbereich Rah- menplanung – Entwicklungsplanung Weststadt) ist der Rahmenplanungsbeirat in sei- ner Zuständigkeit, seiner Kompetenz und Diskussionsmöglichkeit eingeschränkt. Teile der Entwicklungsplanung Weststadt sind nicht Gegenstand der Beratungen und Kom- petenz. So konnte zum Beispiel nach Geschäftsordnung keine Beratung über das Pro- jekt „Neues Quartier Bickendorf“ erfolgen, da es sich außerhalb des Gebiets der Rah- menplanung befindet, jedoch aber Bestandteil der Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt ist.

Die paritätische Besetzung (50/50) nach Bezirk entspricht nicht den tatsächlichen Flä- chenanteilen der Bezirke auf dem Gebiet der Entwicklungsplanung Weststadt. Der Be- zirk Lindenthal ist im Vergleich zum Bezirk Ehrenfeld nur zu 1/3 der Fläche über- spannt, weshalb es zu Diskussionen außerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsrahmens kommt. Beispielhaft können hier die Beschlüsse zum Max-Becker-Areal angeführt wer- den, bei denen alle Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats gleichermaßen mitdisku- tiert und empfohlen haben, das Areal jedoch im Bezirk Ehrenfeld liegt und Auswirkun- gen des Planvorhabens zunächst nur Ehrenfeld betreffen.

Die Besetzung des Rahmenplanungsbeirats gem. Geschäftsordnung 2005 obliegt den Bezirksvertretungen. Es stellt sich die Frage, ob durch die Besetzung aus den Bezirks- vertretungen heraus eine Art doppelte Befassung von Vorlagen aus Bezirksperspek- tive erfolgt.

Eine besondere Herausforderung stellt die Benennung von Mitgliedern dar, die als In- teressenvertreter*innen Teil des Rahmenplanungsbeirat sind. Hier erfolgten in den ver- gangenen Jahren häufig Nachbesetzungen, die sich aus dem Prozess aus dem Jahr 2004 nicht mehr herleiten ließen. Auch ließen sich Befangenheiten Einzelner durch persönliche Betroffenheit versus Rollenwahrnehmung als übergeordnete Interessens- vertretung nicht vermeiden.

Weiterhin wächst die Erkenntnis, dass der Beirat die neu gesetzten Prioritäten der Stadt Köln zum Thema Klima aufgrund fehlender Legitimation nur unzureichend abbil- den kann. Dadurch ist eine zielführende Beratung im Hinblick auf das in Aufstellung befindliche integrierte Klimaanpassungskonzept oder die jüngst beschlossene kommu- nale Wärmeplanung für das Gebiet der Kölner Weststadt nicht möglich.

Zuletzt anzuführen sei, dass die verwaltungsrechtlichen Vorschriften für ein Ratsgre- mium, Häufigkeit der Sitzungen, Vorbereitungsfristen und Rechte zur Vertagung von Vorlagen dazu führen können (und in der Vergangenheit auch geführt haben), dass Beschlüsse und Entscheidungen durch den Rat der Stadt Köln und damit in der Folge auch laufende Verfahren stark verzögert werden. Vor dem Hintergrund des Wunschs nach Beschleunigung und der Entbürokratisierung von Verfahren erscheint ein formel- les Gremium in dieser Form nicht mehr zeitgemäß.

Eine Reformierung, Neustrukturierung und inhaltliche Neujustierung sind daher aus Sicht der Verwaltung unumgänglich. Ohnehin ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Entwick- lungsplanung Weststadt Teil des Auftrags an die Verwaltung ein Vorschlag, wie ein Gremium zur Qualitätssicherung der Umsetzung ausgestaltet sein könnte (SessionNet | Entwicklungs- planung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal). Dieses sollte in seiner Zuständig-

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keit auf die Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt zugeschnitten sein, um die Umset- zung konstruktiv und zielführend begleiten zu können. Auch vertritt die Verwaltung die Auffas- sung, dass das künftige Gremium dazu beitragen sollte, die Entwicklungsplanung Weststadt zu einem dynamischen Instrument zu machen, dass bis zu seiner Zielperspektive bis 2040 Aktualität und Relevanz behält.

Es ist verwaltungsseitig vorgesehen, einen Vorschlag zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung Weststadt vorzulegen. Dieser ist für Anfang 2027 vorgesehen.

Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, wie in der Interimszeit bis zu einer Reformierung des Beirates fortgefahren wird:

  1. Variante mit Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (entsprechend Anregung an den Rat): Der Beirat wird durch die Besetzung desselben (Beschlüsse der BV 3 und 4) als beste- hendes Gremium (gem. Geschäftsordnung 2005) arbeitsfähig und konstituiert sich. Im Weiteren wird er nach dem Beschluss über die Entwicklungsplanung Weststadt durch den Rat der Stadt Köln abgesetzt und durch ein anderes bis dahin zu entwickelndes Gremium ersetzt. Gem. §2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hat die Besetzung des Gremiums durch die Bezirksvertretungen zu erfolgen: (1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rah- men der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgen- den Angelegenheiten: (…) 1.4 Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in Organe und andere Gremien, so- weit deren Bedeutung auf den jeweiligen Bezirk beschränkt ist;

  2. Variante ohne Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (Widerspruch zur Anregung an den Rat): Der Beirat wird nicht besetzt, muss daher im Folgenden nicht abgesetzt werden und wird zum Ende der Wahlperiode von dem dann neu gewählten Rat der Stadt Köln nicht wieder eingesetzt. Parallel wird ein neu zu formierendes Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Ent- wicklungsplanung Weststadt initiiert und installiert.

Der Rahmenplanungsbeirat ist ein Beirat des Rates der Stadt Köln. Somit hat jede Änderung, welche nicht der geltenden Geschäftsordnung entspricht, durch einen Beschluss des Rates zu erfolgen.

Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt nach inhaltlicher Auseinandersetzung mit den aktuellen Schwächen des Rahmenplanungsbeirats und der überschlägigen Prüfung der noch verbleibenden Sitzun- gen bis zur Vorlage der Beschlussfassung der Entwicklungsplanung Weststadt auf das Wie- dereinsetzen des Rahmenplanungsbeirats für die Interimszeit zu verzichten. Hierzu kommt die Verwaltung aus folgenden Gründen:

Je nach Beratungsergebnis des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zu- sammenarbeit zu dieser Stellungnahme der Verwaltung würde dann noch die Beset- zung durch die BV Ehrenfeld ausstehen. Eine konstituierende Sitzung des Rahmenpla- nungsbeirats wäre somit erst nach der Sommerpause möglich. Somit wären noch ein bis zwei inhaltliche Sitzungen vor Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung Weststadt und die Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Anfang 2027 realistisch. Es stellt sich die Frage, ob der Einarbeitungsaufwand für die Rahmenplanungsbeirats- mitglieder sowie den Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Sitzungen im Verhält- nis zu den zu erwartenden Verwaltungsvorlagen steht, da es sich dabei überwiegend um Mitteilungen handelt:  Aufstellungsbeschluss BPlanverfahren „Green Campus“  Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Oskar-Jäger-Str. südlich Low Line“

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 Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Nördlich Stolberger Str.“  Mitteilung § 3(2) und Satzungsbeschluss Widdersdorfer Str. 158 und 188a  Mitteilung § 3(2) Max-Becker-Areal  Mitteilung § 3(2) Sicherung der Clubkultur  Mitteilungen zu Bauturbovorhaben (gem. Grundsatzbeschluss Bauturbo)  247. FNP Änderung „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ (Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch – Session Nr. 0555/2026)  255. FNP Änderung – Neues Quartier Bickendorf und  254. FNP Änderung –“Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeld- gürtel” (Vorgabenbeschluss – Session Nr. 1259/2026)

Vielmehr empfiehlt die Verwaltung die personellen Kapazitäten zu nutzen, um in der Zwischenzeit im Austausch mit den Bezirksbürgermeistern von Ehrenfeld und Lindent- hal einen Verwaltungsvorschlag zu erarbeiten, in welcher Form eine Neustrukturierung des Gremiums erfolgen kann, der dann in die politische Beratung eingebracht wird.

Darüber hinaus treten mit der Ein