Max Becker GmbH & Co. KG Bebauungsplanentwurf Nr. 63460/05 in Köln-Ehrenfeld; 1.700 Wohneinheiten geplant
Mitteilung
Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1
Vorlagen-Nummer 16.06.2026
1694/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026
Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Nr. 63460/05 - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld Anlass und Ziel der Planung Das Recyclingunternehmen Max Becker hat seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Wid- dersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld verlassen und seinen Standort in den Niehler Hafen verla- gert. Dadurch ergibt sich die Chance, das bisher für die Öffentlichkeit abgeriegelte Gebiet als neues Stadtquartier zu entwickeln. Die Grundstücke der Max Becker GmbH & Co. KG wurden von der Pandion AG erworben. Das westlich angrenzende Grundstück der RheinEnergie AG wird ebenfalls in die städtebauliche Transformation miteinbezogen.
Ziel der Planung ist es, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Voraussetzungen für die Umsetzung eines urbanen Gebietes mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehre- ren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen zu schaffen. Im rund 18 Hektar (ha) großen Plangebiet sollen ca. 87.000 m² Nettobauland und ca. 35.000 m² öffentliche Grün- und Spielflächen entstehen. Es sollen rund 1.700 Wohneinhei- ten entstehen, davon circa 1.500 Wohneinheiten in Vollgeschossen gemäß dem Kooperativen Baulandmodell. Neben dem gemäß kooperativem Baulandmodell verpflichtenden Anteil von 30% der Geschossfläche Wohnen (in Vollgeschossen, hier 136.000 m² Geschossfläche) für öffentlich geförderten Wohnungsbau wird gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- ses vom 10.03.2022 noch zusätzlich 20% der Geschossfläche Wohnen (in Vollgeschossen) für Mietwohnungsbau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen und/oder Baugrup- pen zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartieres auf Grundlage des Wettbewerbsergeb- nisses ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Daher ist die Aufstellung eines Be- bauungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208, östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten Gaswerkes, des Kontrastwer- kes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 175-177. Ebenfalls Bestandteil des Geltungsbereichs ist das sogenannte Gleisgrundstück zwischen Vitalisstraße und Maarweg südlich der DB-Trasse. Der Geltungsbereich wurde im Nachgang zur Beteili- gung gem. § 4 Abs. 2 BauGB um kleinere Flächenkorrekturen erweitert. Insbesondere wurden Teile der Vitalisstraße in den Geltungsbereich mitaufgenommen. Dies erfolgte auf Grundlage
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einer weiter konkretisierten Erschließungsplanung.
Neben der Neuaufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennut- zungsplanes erforderlich. Die Veröffentlichung der 247. Änderung des Flächennutzungsplans „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ fand vom 23.04.2026 – 28.05.2026 statt.
Verfahren Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 (AN/0220/2020) be- auftragt, die notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neu- ordnung und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde von der Ausloberschaft Pandion AG und Rheinenergie AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln von März bis Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Findung eines zukunftsfähigen Konzeptes durchgeführt. Der prämierte Siegerentwurf, welcher im Rahmen des Verfahrens durch ein Gremium von Fach- und Sachpreisrichtern gewählt wurde, war Grundlage für den Aufstellungsbeschluss, der am 02.02.2023 vom Stadtentwick- lungsausschuss gefasst wurde (Vorlage Nr. 3635/2022).
Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden insbesondere Hinweise zu den Anforderungen des kooperati- ven Baulandmodells, Vorgaben der Klimaleitlinien, bestehendem Planungsrecht und Baulas- ten, Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau, zu verkehrlichen Themen und zum Umfang der Umweltprüfung bzw. des Grünordnungsplans gegeben. Der Masterplan wurde danach kontinuierlich weiterentwickelt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde vom Stadtent- wicklungsausschuss am 01.02.2024 beschlossen (Vorlage Nr. 3271/2023). Sie fand im Zeit- raum vom 06.03.2024 – 05.04.2024 statt. In diesem Zeitraum war das städtebauliche Pla- nungskonzept auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Am 18.03.2024 wurde im Rah- men einer Abendveranstaltung (Modell 2) das städtebauliche Planungskonzept den Bürgerin- nen und Bürgern vorgestellt. Innerhalb des Beteiligungszeitraums sind 18 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In den Äußerungen in der Abendveranstaltung und in den Stellungnahmen wurde auf die Themen Erschließung, Lärm, Freiraum, Umwelt, Denkmal- schutz, Energiekonzept, Nutzungskonzept und besondere Wohnangebote eingegangen.
Am 05.12.2024 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung, auf der Grund- lage des aktuellen städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszu- arbeiten (Vorlage Nr. 3293/2024).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Zeitraum vom 28.07.2025 bis zum 10.09.2025 durchge- führt. Stellungnahmen wurden im Wesentlichen zu den Themenbereichen Altlasten, gewerbli- che Nutzungen, eisenbahnrechtlicher Fachplanungsvorbehalt, Schallschutz, Verkehr, Er- schließung, Entwässerung, Waldfläche und Umspannwerk/Gasregelstation vorgetragen. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt sofern erforderlich die im Rahmen der Beteiligung vor- gebrachten Punkte.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung) wird in der Zeit vom 02. Juli 2026 bis einschließlich 16. September 2026 durchgeführt. Die öffentliche Be- kanntmachung erfolgt im Amtsblatt vom 24.06.2026. Aufgrund der Schulferien wird der Veröf- fentlichungszeitraum bis nach den Sommerferien verlängert, so dass insgesamt 4 Wochen au- ßerhalb der Schulferien liegen. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und Trä- ger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Kostenbeteiligung Altlasten Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde seit Mitte des 19. Jahrhunderts industriell genutzt, u.a. von einem städtischen Gaswerk, zuletzt von einer Altmetallverwertung.
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Nach § 24 Abs. 2 BBodSchG kann die Investorin die Erstattung von Kosten für eine erforderli- che Bodensanierung von den Verursachern der Bodenbelastung fordern. Da die Stadt Köln als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen Gaswerks Ehrenfeld identifiziert werden kann, gilt auch sie als eine Verursacherin.
Zumindest für die Altablagerung 40101_001 liegt ein konkretes Sanierungsbedürfnis nach BBodSchG vor. Die Stadt Köln wird die Erstellung einer Sanierungsuntersuchung und die Sa- nierung übernehmen. Hierfür hat die Verwaltung bereits Rückstellungen gebildet.
Die bisher erstellten Untersuchungen und Gutachten innerhalb des Geltungsbereiches galten der Gefahrenermittlung für die geplante Nutzung und abfalltechnischen Betrachtungen. Sie eignen sich nicht, um eine dem Bodenschutzgesetz entsprechende Kostenaufteilung für erfor- derliche Sanierungen zu ermitteln. Zur Ermittlung einer belastbaren Grundlage für eine einver- nehmliche Lösung mit der Investorin wird seitens der Stadt Köln daher ein Sachverständiger nach § 18 BBodSchG beauftragt. Die Kostenteilung für die Sanierung der Altlasten wird auf Grundlage dieser Ergebnisse vertraglich geregelt.
Vor der Veröffentlichung wurde ein „Letter of Intent“ zwischen Stadt und Investorin abge- schlossen, in dem die Ausgangslage hinsichtlich der Bodenbelastungen, die gemeinsamen Verfahrensziele und die Anerkennung des derzeitigen Erkenntnisstandes festgehalten wur- den. Die noch zu gewinnenden Erkenntnisse durch den Sachverständigen können Folgen für den Ausgang des Bebauungsplanverfahrens haben. Das Bebauungsplanverfahren kann erst zur Satzung gebracht werden, wenn eine Einigung hinsichtlich Kostenteilung und Verantwort- lichkeiten vorhanden ist und dies im städtebaulichen Vertrag geregelt wird.
Klimaschutzleitlinien und Kooperatives Baulandmodell Der vorliegende Bebauungsplanentwurf unterliegt den Leitlinien zum Klimaschutz in der Um- setzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln. Die Zustimmungserklärung zur Anwen- dung der Klimaschutzleitlinien Köln wurden am 19.10.2022 bzw. 25.03.2026 unterzeichnet. Die Anwendungsvoraussetzungen für das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) Modell 2017 sind erfüllt, so dass 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten ist. Die Investorin hat am 29.03.2019 bzw. 25.03.2026 die Anwendungszustimmung unterschrieben.
Gez. Haack
Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2.1 Bebauungsplanentwurf, Blatt 1 westlicher Bereich Anlage 2.2 Bebauungsplanentwurf, Blatt 2 östlicher Bereich Anlage 2.3 Bebauungsplanentwurf, Blatt 3 textliche Festsetzungen Anlage 2.4 Bebauungsplanentwurf, Blatt 4 textliche Festsetzungen Anlage 2.5 Bebauungsplanentwurf, Blatt 5 Altlasten (Kennzeichnungen gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) Anlage 3: Textliche Festsetzungen Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht