Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt Teilbeschattung der Schulhoffläche der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln; Mittel vorgemerkt und neun Sonnenschirme bestellt

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle IV/402/31 402/31 Vorlagen-Nummer

0411/2026 Freigabedatum

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum

Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erkennt den Bedarf zur Teilbeschattung der Schulhoffläche der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln (Neuehrenfeld) mit Gesamtkosten für die Maß- nahme in Höhe von rund 71.500 € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung die entspre- chende Beauftragung vorzunehmen sowie die Mittel vorzumerken.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv Investitionsauszahlungen

53.969,08 €

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme

17.546,87 €

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ c) bilanzielle Abschreibungen

3.597,94 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung: Die Schule hat beim Amt für Schulentwicklung den Antrag gestellt, Teile des Schulhofes zu beschatten. Sie begründet diesen Antrag mit dem Schutz der Schüler*innen vor einer direkten Sonneneinstrahlung, da die gesamte Schulhoffläche gerade während der warmen Jahreszeit nur unzureichend durch den vorhandenen Baumbewuchs beschattet wird. Das Amt für Schul- entwicklung bestätigt die Schilderungen der Schulleitung und hält die Beschaffung der Son- nenschirme für nachvollziehbar und begründbar. Eine Beschaffung wird daher vom Amt für Schulentwicklung empfohlen.

In Absprache mit der Schulleitung sollen neun Sonnenschirme (á 5 x 7 Meter) bei einem Fachunternehmen bestellt und durch dieses auch installiert werden. Dadurch wird eine si- chere Beschattung der Schulhoffläche von 315 qm erreicht, was rund 12 % der gesamten Schulhoffläche entspricht.

Weder die Feuerwehr noch die Gebäudewirtschaft haben Einwände gegen das Vorhaben.

3 Gem. § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW entscheiden die Bezirksvertretungen in allen An- gelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu zählen u. a. auch die Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen.

Finanzierung: Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme aus im Haushalt veranschlag- ten Mitteln. Bezüglich der konsumtiven Ausstattungskosten i. H. v. voraussichtlich 17.546,87 € sieht der Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe, 0301, Schul- trägeraufgaben, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. der investiven Einrichtungskosten - i. H. v. voraussichtlich 53.969,08 € der Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, eine entsprechende Mittel- veranschlagung vor.

Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten in Höhe von jähr- lich 3.597,94 € voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan- zeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die bilanziellen Abschreibungen wurden im Haushalts- plan berücksichtigt. Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Schul- und Ganztagsbetriebs benötigten Grundstücke, Anlagen und Ein- richtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen.

Anlagen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Skizze Schulhof