---
title: "Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt Teilbeschattung der Schulhoffläche der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln; Mittel vorgemerkt und neun Sonnenschirme bestellt"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:32:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1083208\u0026type=do"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "school"
    identifier: "medtop:20000400"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
locations:
  - "Köln"
---


Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt Teilbeschattung der Schulhoffläche der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln; Mittel vorgemerkt und neun Sonnenschirme bestellt

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
IV/402/31
402/31
Vorlagen-Nummer

0411/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Gremium
Datum

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erkennt den Bedarf zur Teilbeschattung der Schulhoffläche
der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln (Neuehrenfeld) mit Gesamtkosten für die Maß-
nahme in Höhe von rund 71.500 € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung die entspre-
chende Beauftragung vorzunehmen sowie die Mittel vorzumerken.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
29.06.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv
Investitionsauszahlungen

53.969,08 €

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%

Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme

17.546,87 €

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:
2027
a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
c) bilanzielle Abschreibungen

3.597,94 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€
Einsparungen:
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:
Die Schule hat beim Amt für Schulentwicklung den Antrag gestellt, Teile des Schulhofes zu
beschatten. Sie begründet diesen Antrag mit dem Schutz der Schüler*innen vor einer direkten
Sonneneinstrahlung, da die gesamte Schulhoffläche gerade während der warmen Jahreszeit
nur unzureichend durch den vorhandenen Baumbewuchs beschattet wird. Das Amt für Schul-
entwicklung bestätigt die Schilderungen der Schulleitung und hält die Beschaffung der Son-
nenschirme für nachvollziehbar und begründbar. Eine Beschaffung wird daher vom Amt für
Schulentwicklung empfohlen.

In Absprache mit der Schulleitung sollen neun Sonnenschirme (á 5 x 7 Meter) bei einem
Fachunternehmen bestellt und durch dieses auch installiert werden. Dadurch wird eine si-
chere Beschattung der Schulhoffläche von 315 qm erreicht, was rund 12 % der gesamten
Schulhoffläche entspricht.

Weder die Feuerwehr noch die Gebäudewirtschaft haben Einwände gegen das Vorhaben.

3
Gem. § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW entscheiden die Bezirksvertretungen in allen An-
gelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu
zählen u. a. auch die Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen.

Finanzierung:
Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme aus im Haushalt veranschlag-
ten Mitteln. Bezüglich der konsumtiven Ausstattungskosten i. H. v. voraussichtlich 17.546,87 €
sieht der Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe, 0301, Schul-
trägeraufgaben, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw.
der investiven Einrichtungskosten - i. H. v. voraussichtlich 53.969,08 € der Teilfinanzplan des
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, eine entsprechende Mittel-
veranschlagung vor.

Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten in Höhe von jähr-
lich 3.597,94 € voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan
des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan-
zeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die bilanziellen Abschreibungen wurden im Haushalts-
plan berücksichtigt.
Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für die Durchführung eines
ordnungsgemäßen Schul- und Ganztagsbetriebs benötigten Grundstücke, Anlagen und Ein-
richtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen.

Anlagen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Skizze Schulhof