Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle II/II/2
Vorlagen-Nummer
1579/2026 Freigabedatum
16.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): StEB Köln als Gesellschafter in der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH
Beschlussorgan Rat Gremium Datum
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommu- nalaufsicht damit einverstanden, dass sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) mit einem Gesellschafteranteil von 2.166 von 26.000, dies entspricht 8,33 %, an der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) nach den Maßgaben dieser Vorlage beteiligen.
- Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts- behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Ände- rungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Wahn (WBV), die StEB Köln und der Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) haben gemeinsam in 2025 die Auflösung des WBV beschlossen. Der WBV befindet sich im Jahr 2026 in seiner Liquidationsphase. Am 01.01.2027 wer- den StEB Köln als Rechtsnachfolger Rechte und Pflichten des WBV übernehmen, wie sie im Beschluss des Verwaltungsrats am 30.07.2025 und im Ratsbeschluss 2482/2025 am 04.06.2025 beschrieben sind. Der WBV war in 2022 Gesellschafter der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) geworden, um an der Klärschlammverbrennungsanlage der KLAR GmbH in Köln-Merkenich zu partizipieren. Ab 2029 soll dort in Erfüllung der aktuellen gesetz- lichen Anforderungen der Klärschlamm des Klärwerkes Wahn verbrannt werden. Wie in der Auflösungsvereinbarung vorgesehen, übernehmen StEB Köln zum 01.01.2027 das Klärwerk Wahn und sollen dementsprechend auch dem WBV als Ge- sellschafter der KKP folgen. Für die Beteiligung der StEB Köln als Gesellschafter in der KKP sind neben einer kommunalrechtlichen Anzeige gegenüber der Bezirksregierung (gemäß § 115 Abs. 1h) GO NRW) Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Kölner Rates erforderlich (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen der StEB Köln). Am Stammkapital sind die 12 Gesellschafter der KKP in gleicher Höhe beteiligt (der KKP selbst sind 8 € des Stammkapitals zugeordnet). Die KKP wiederum hält 21,40 % der Gesellschafteranteile der KLAR GmbH und ist zu diesem Anteil an der Finanzie- rung der KLAR bzw. der Investition der Klärschlammverbrennungsanlage der KLAR beteiligt. Die Finanzierungsanteile innerhalb der KKP bemessen sich an der zur Ent- sorgung angemeldeten Klärschlammmenge. Im Einzelnen stellen sich Gesellschafts- und Investitionsanteile wie folgt dar.
3
Kommune Stamm- kapital € Anteile an KKP Anteile Stimmrecht Klärschlamm Menge tmT Anteil StEB Köln (ehemals WBV) 2.166 8,3308% 8,333% 1.100 10,61% Dormagen 2.166 8,3308% 8,333% 1.000 9,65% Erkelenz 2.166 8,3308% 8,333% 690 6,66% Niederkrüchten 2.166 8,3308% 8,333% 290 2,80% Wegberg 2.166 8,3308% 8,333% 700 6,75% Eitorf 2.166 8,3308% 8,333% 350 3,38% Hennef 2.166 8,3308% 8,333% 630 6,08% Königswinter 2.166 8,3308% 8,333% 383 3,70% Sankt Augustin 2.166 8,3308% 8,333% 2.100 20,26% Troisdorf (ABT AöR) 2.166 8,3308% 8,333% 800 7,72% Pulheim 2.166 8,3308% 8,333% 1.000 9,65% Brühl 2.166 8,3308% 8,333% 1.321 12,75% stimmrechtslose Anteile 8 0,0308%
Summe KKP 26.000 100% 100% 10.364 100%
Die Aufnahme der StEB Köln als Gesellschafter hat keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Köln, oder den Wirtschaftsplan der StEB Köln. Auch erge- ben sich innerhalb der KLAR GmbH keine maßgeblichen Veränderungen in der Stel- lung der Gesellschafter untereinander. Die bisherigen finanziellen Verpflichtungen des WBV wurden gemäß ihren Verbandsmitgliedsanteilen bereits von den StEB Köln bzw. den ABT getragen. Der Anteil der ABT wird nun nicht mehr mittels einer Verbandsum- lage, sondern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dem ABT in Rechnung ge- stellt. Die Beteiligung erfolgt auf Basis beigefügten Entwurfs des Geschäftsanteilübertra- gungsvertrags.
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage:2: Entwurf Geschäftsanteilübertragungsvertrag