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title: "Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:32:00Z"
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  - "Rhein-Kreis Neuss"
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  - "Köln"
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
II/II/2

Vorlagen-Nummer

1579/2026
Freigabedatum

16.06.2026
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): StEB Köln als Gesellschafter in
der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH

Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommu-
nalaufsicht damit einverstanden, dass sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB
Köln) mit einem Gesellschafteranteil von 2.166 von 26.000, dies entspricht 8,33 %, an der
Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) nach den Maßgaben dieser Vorlage
beteiligen.
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts-
behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Ände-
rungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen,
erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche
Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

Finanzausschuss
29.06.2026
Rat
02.07.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:

Die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Wahn (WBV), die StEB Köln und
der Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) haben gemeinsam in 2025 die Auflösung
des WBV beschlossen.
Der WBV befindet sich im Jahr 2026 in seiner Liquidationsphase. Am 01.01.2027 wer-
den StEB Köln als Rechtsnachfolger Rechte und Pflichten des WBV übernehmen, wie
sie im Beschluss des Verwaltungsrats am 30.07.2025 und im Ratsbeschluss
2482/2025 am 04.06.2025 beschrieben sind.
Der WBV war in 2022 Gesellschafter der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft
mbH (KKP) geworden, um an der Klärschlammverbrennungsanlage der KLAR GmbH
in Köln-Merkenich zu partizipieren. Ab 2029 soll dort in Erfüllung der aktuellen gesetz-
lichen Anforderungen der Klärschlamm des Klärwerkes Wahn verbrannt werden.
Wie in der Auflösungsvereinbarung vorgesehen, übernehmen StEB Köln zum
01.01.2027 das Klärwerk Wahn und sollen dementsprechend auch dem WBV als Ge-
sellschafter der KKP folgen.
Für die Beteiligung der StEB Köln als Gesellschafter in der KKP sind neben einer
kommunalrechtlichen Anzeige gegenüber der Bezirksregierung (gemäß § 115 Abs.
1h) GO NRW) Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Kölner Rates erforderlich (§ 7
Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen der StEB Köln).
Am Stammkapital sind die 12 Gesellschafter der KKP in gleicher Höhe beteiligt (der
KKP selbst sind 8 € des Stammkapitals zugeordnet). Die KKP wiederum hält 21,40 %
der Gesellschafteranteile der KLAR GmbH und ist zu diesem Anteil an der Finanzie-
rung der KLAR bzw. der Investition der Klärschlammverbrennungsanlage der KLAR
beteiligt. Die Finanzierungsanteile innerhalb der KKP bemessen sich an der zur Ent-
sorgung angemeldeten Klärschlammmenge. Im Einzelnen stellen sich Gesellschafts-
und Investitionsanteile wie folgt dar.

3

Kommune
Stamm-
kapital €
Anteile
an KKP
Anteile
Stimmrecht
Klärschlamm
Menge tmT
Anteil
StEB Köln (ehemals WBV)
2.166
8,3308%
8,333%
1.100
10,61%
Dormagen
2.166
8,3308%
8,333%
1.000
9,65%
Erkelenz
2.166
8,3308%
8,333%
690
6,66%
Niederkrüchten
2.166
8,3308%
8,333%
290
2,80%
Wegberg
2.166
8,3308%
8,333%
700
6,75%
Eitorf
2.166
8,3308%
8,333%
350
3,38%
Hennef
2.166
8,3308%
8,333%
630
6,08%
Königswinter
2.166
8,3308%
8,333%
383
3,70%
Sankt Augustin
2.166
8,3308%
8,333%
2.100
20,26%
Troisdorf (ABT AöR)
2.166
8,3308%
8,333%
800
7,72%
Pulheim
2.166
8,3308%
8,333%
1.000
9,65%
Brühl
2.166
8,3308%
8,333%
1.321
12,75%
stimmrechtslose Anteile
8
0,0308%

Summe KKP
26.000
100%
100%
10.364
100%

Die Aufnahme der StEB Köln als Gesellschafter hat keine finanziellen Auswirkungen
für den Haushalt der Stadt Köln, oder den Wirtschaftsplan der StEB Köln. Auch erge-
ben sich innerhalb der KLAR GmbH keine maßgeblichen Veränderungen in der Stel-
lung der Gesellschafter untereinander. Die bisherigen finanziellen Verpflichtungen des
WBV wurden gemäß ihren Verbandsmitgliedsanteilen bereits von den StEB Köln bzw.
den ABT getragen. Der Anteil der ABT wird nun nicht mehr mittels einer Verbandsum-
lage, sondern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dem ABT in Rechnung ge-
stellt.
Die Beteiligung erfolgt auf Basis beigefügten Entwurfs des Geschäftsanteilübertra-
gungsvertrags.

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage:2: Entwurf Geschäftsanteilübertragungsvertrag