Bezirksvertretung Porz beauftragt Verwaltung mit Sanierung der Kunststoffrasenbeläge auf der Sportanlage In der Gracht, Köln-Poll Kosten ca. 285.000 € brutto; Betriebssicherheit gewährleistet

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle IV/52/521

Vorlagen-Nummer

1514/2026 Freigabedatum

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kunststoffrasen-Belagserneuerung auf der Sportanlage In der Gracht in Köln-Poll

Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum

Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz (BV7) beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Sanie- rungsarbeiten auf der Sportanlage In der Gracht basierend auf der vorgelegten Entwurfspla- nung und Kostenberechnung. Die Sanierungsarbeiten beinhalten die Kunststoffrasen-Belagserneuerung bei einem Groß- spielfeld und die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen für den Sportbetrieb. Die vo- raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 285.000,- € brutto.

Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv Investitionsauszahlungen

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme

285.000 €

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ c) bilanzielle Abschreibungen

€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung: Das Großspielfeld auf der Sportanlage In der Gracht befindet sich im Grundbesitz der Stadt Köln und ist langfristig an den VFL Rheingold 1912 Köln-Poll e.V. vermietet. Die Sportanlage verfügt über ein Fußball-Großspielfeld aus Kunststoffrasen. Das Spielfeld wurde im Jahr 2014 durch den Verein mit Fördergeldern der Stadt Köln generalsaniert. Aufgrund des Alters und der starken Beanspruchung befindet sich der Kunststoffrasen in einem stark sanierungsbe- dürftigen Zustand (s. Anlage 03). Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungs- intensität beabsichtigt die Verwaltung den Austausch des bestehenden Kunststoffrasenbe- lags. Zur Ausführung kommt ein Kork-Sand verfüllter Kunststoffrasen. Planung, Ausschrei- bung und Bauüberwachung werden durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt.

Kosten und Finanzierung: Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungs- verzeichnisses erstellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die ge- samte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 285.000,- €.

3 Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2025/2026, im Haushaltsjahr 2026 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 285.000,- € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den Betrieb der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Zudem würde durch eine Weiternutzung auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags in Mitleidenschaft gezo- gen, wodurch ein noch größerer und kostenintensiverer Sanierungsbedarf entstehen würde.

Vor diesem Hintergrund ist auch im Hinblick auf die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Haus- haltes die Verwendung der Finanzmittel geboten.

Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026: Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 „Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026“ sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen.

Kunststoffrasenflächen haben gemäß dem Fachbericht Kunststoffsportböden (Ausgabe 2022) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) eine „be- grenzte Haltbarkeit von ca. 10 bis 15 Jahren“. Wie der Zustandsbericht (Anlage 3) zeigt, ist bei der vorliegenden Sportanlage der obere Kunststoffrasenteppich dringend auszutauschen, um die Verkehrssicherheit sowie den Trainings- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.

Die Sportanlage wird montags-freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr für den Schulsport zur Verfü- gung gestellt, womit eine rechtliche Verpflichtung vorliegt.

Klimafolgeabschätzung: Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes- serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig- keit dienen: Optimierung der Nachhaltigkeit: Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe, Kork und Sand zurückgewonnen werden und diese an- schließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden kön- nen. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunter- nehmen) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen.

Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Luftbild 3 Zustandsbericht 4 Kostenberechnung