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title: "Behörde kündigt Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 65490/05 in Köln-Bilderstöckchen an; Beteiligungen im 3. Quartal 2026 geplant"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:32:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1101258\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "regional development policy"
    identifier: "medtop:20001174"
locations:
  - "Köln"
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Behörde kündigt Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 65490/05 in Köln-Bilderstöckchen an; Beteiligungen im 3. Quartal 2026 geplant

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1

Vorlagen-Nummer 17.06.2026

1683/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
25.06.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
30.06.2026

Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 65490/05; Abreitstitel: "Städtebauliche Entwicklung
Longericher Straße" in Köln-Bilderstöckchen
hier: Mitteilung über die Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorankündigung über geplante Verfahrensschritte:

Im Nachgang zum Vorgabenbeschluss (V 0373/2024) erfolgt hiermit die Vorankündigung der
Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB. Parallel dazu sind die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Veröffentlich der FNP-
Änderung vorgesehen. Es ist geplant, die Beteiligungen im 3. Quartal 2026 durchzuführen.
Die Beteiligungsunterlagen werden digital unter „Bauleitplanung online“ veröffentlicht werden.

Diese Mitteilung dient der Vorabinformation, da aufgrund der Sommerferien keine Gremiensit-
zung im direkten Zeitraum der vorgesehenen Veröffentlichung angesetzt ist.

Eine Mitteilungsvorlage mit den vollständigen Unterlagen inkl. des Bebauungsplanentwurfs
erfolgt voraussichtlich zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) am 24.09.2026 und dem
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) am 01.10.2026.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65490/05 erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Ab-
satz 3 BauGB mit der 246. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit gleichem Arbeits-
titel. Die Vorankündigung über die Beteiligungen für die Flächennutzungsplan-Änderung ge-
schieht zeitgleich mit der V 1526/2026.

Gez. Haack