Schulleitung plant Schulhofgestaltung am Schulhof; kein ausgedehnter Öffentlichkeitsbeteiligungsspielraum
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Vorfeld wurde die Gestaltung des Schulhofes bereits mit der Schulleitung abgesprochen. Hieraus hat sich das Konzept der Verschattung durch neun Sonnenschirme ergeben. Zudem lassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen keinen Handlungsspielraum für eine ausgedehnte Öffentlichkeitsbeteiligung zu.