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title: "Ortsrat Achmer Osterfeuer in Achmer; Veranstalterstatus entscheidet Lizenzpflicht"
sdDatePublished: "2026-06-17T10:08:00Z"
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  - "Bramsche"
  - "Osnabrück"
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Ortsrat Achmer Osterfeuer in Achmer; Veranstalterstatus entscheidet Lizenzpflicht

Beantwortung von Anfragen und Anregungen
aus der Sitzung des Ortsrates Achmer vom 06.05.2026, öffentlicher Teil

TOP [7]
[Mittel zur Pflege der örtlichen Gemeinschaft der Ortschaft Achmer]

1. ORM Quebbemann fragt bezüglich der Veranstaltung Osterfeuer in Achmer und im Hinblick auf die
Gema-Gebühren, ob dies nicht eine Veranstaltung der Stadt Bramsche sei. Fraglich sei, ob die Kosten
von der Stadt übernommen werden können.

[Andree Pfänder (FB1), 02.06.2026:]

Fraglich ist zunächst, wer Veranstalter des Osterfeuers im Ortsteil Achmer war, für den nun offenbar
eine Gebührenzahlung an die GEMA erfolgen muss.
Nach Auskunft der GEMA dürfen gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen bis zu
vier eintrittsfreien öffentlichen Veranstaltungen mit Musikbeschallung im Jahr durchführen, ohne da-
für die sonst erhoben GEMA-Lizenzkosten entrichten zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Veran-
staltungen aber trotzdem ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet werden.
Sofern also ein gemeinnütziger Verein (z.B. Sportverein, Heimatverein, Schützenverein, Gesangsver-
ein o.ä.) Veranstalter des Osterfeuers ist, könnte die Befreiung von den GEMA-Lizenzkosten hierüber
erreicht werden.
Sollte jedoch kein Verein, sondern der Ortsrat der Veranstalter des Osterfeuers sein, ist hier die Stadt
Bramsche für die Zahlung der Lizenzkosten an die GEMA verantwortlich, da der Ortsrat letztlich ein
Gremium der Stadt Bramsche ist.
Jedoch erhält der Ortsrat aus städtischen Haushaltsmitteln Gelder für die „Pflege der örtlichen Ge-
meinschaft“ und entscheidet eigenverantwortlich über deren Verwendung.
Wenn der Ortsrat sich also für die Veranstaltung eines Osterfeuers entscheidet, welches ja insbeson-
dere für die „örtliche Gemeinschaft“ als Brauchtumsveranstaltung durchgeführt wird, sind hierfür
auch die „Mittel zur Pflege der örtlichen Gemeinschaft“ einzusetzen.

TOP [10]
[Anfragen und Anregungen]

2. ORM Kossack regt an, auf dem Spielplatz am Berliner Ring eine Beschattung für den Spielbereich
zu schaffen. Er berichtet außerdem, dass das Karussell schwergängig sei, weil Sand in das Lager gera-
ten sei. Er schlägt vor, Fallschutzmatten um das Karussell einzubauen.

[Friedrich Miete (FB 4), 19.05.2026]
Es wird gemeinsam mit dem Betriebshof geprüft, ob und an welchen Stellen Gehölze eingebracht wer-
den können. Der Spielplatz ist verhältnismäßig klein, weshalb berücksichtigt werden muss, dass sich
Maschinen, beispielsweise für den Sandaustausch, weiterhin auf der Fläche bewegen können. Emp-
fehlenswert ist daher vorrangig die Pflanzung von Bäumen, da beispielsweise ein Sonnensegel zusätz-
lichen Platz benötigt und zudem anfälliger für Vandalismus ist. Bei der Pflanzung von Bäumen ist jedoch
zu beachten, dass die Ausbildung der Baumkronen und damit auch die gewünschte Schattenwirkung
entsprechende Zeit benötigt.
Es wird durch den Betriebshof ebenfalls geprüft, ob Sand die Ursache für die Schwergängigkeit des
Geräts ist oder ob andere Gründe vorliegen. Ein Angebot für Fallschutzmatten wurde bereits angefragt.
Erfahrungswerten zufolge ist hierbei einschließlich der Montagekosten mit Gesamtkosten in Höhe von
ca. 2.500 € zu rechnen.

3. ORM Wermers bittet darum, den Wackumer Weg wieder instand zu setzen. Die Straße sei in ei-
nem sehr schlechten Zustand und teilweise bei Gegenverkehr kaum zu befahren.

[David Haslöwer (FB 4), 13.05.2026:]
Der Wackumer Weg befand sich auf der Liste der offenen Arbeiten, die durch die routinierte Straßen-
und Streckenkontrolle erstellt worden ist. Der Wackumer Weg wurde in der KW 20-2026 instandge-
setzt.

4. ORM Neubauer bittet, dass der Duni-Kreisel hinsichtlich der möglichen Gewährleistungsansprüche
bei Baumaßnahmen überprüft werden soll. Teilweise seien große Löcher vorhanden, wenn man den
Kreisel in Richtung Pente verlässt.

[Cornelis Van de Water, FB4), 26.05.2026:]
Der Kreisverkehrsplatz befindet sich in der Straßenbaulast der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr. Die Anregung wurde an die Straßenmeisterei Fürstenau weitergeleitet.