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title: "Magdalena Finke Landtagsrede zu TOP 13: Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts Schleswig-Holstein; Kreditaufnahmen kommunaler Unternehmen künftig genehmigungsfrei"
sdDatePublished: "2026-06-17T13:06:00Z"
source: "https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2026/2_Quartal/260617_LTRede_kommunalesHaushaltsrecht"
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locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Kiel"
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Magdalena Finke Landtagsrede zu TOP 13: Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts Schleswig-Holstein; Kreditaufnahmen kommunaler Unternehmen künftig genehmigungsfrei

Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 13: Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

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Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 13: Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unsere Kommunen die Flexibilität bekommen, die sie brauchen, um ihren Aufgaben nachzukommen und sich, gemeinsam mit ihren Unternehmen, Stadtwerken, auch wichtigen Zukunftsaufgaben zu stellen.

Und wir reden in vielen Debatten darüber, dass wir die Verantwortung vor Ort stärken wollen. Dass die Verantwortung dort gelebt wird, wo sie auch stattfindet. Und mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Verantwortung vor Ort.

Die Flexibilisierung der Haushaltsgenehmigungen – um die es hier im Kern geht – haben die Kommunen immer wieder eingefordert. Diesem Wunsch wollen wir nun nachkommen – wohl wissend, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, vor allem aufgrund bundesgesetzlicher Ausgaben, damit nicht gelöst werden kann.

Wir alle spüren die Auswirkungen einer unsicheren internationalen Entwicklung und einer Wirtschaft, die in den vergangenen Jahren nicht die Dynamik entfalten konnte, die wir uns gewünscht hätten. Die Finanzsituation bleibt daher auf allen Ebenen, vom Bund, über die Länder bis in die Kommunen, angespannt.

Die kommunalen Ausgaben steigen deutlich, insbesondere im sozialen Bereich. Umfang und Kostenentwicklung können von den Kommunen nur begrenzt beeinflusst werden. Das betrifft vor allem bundesrechtlich geprägte Pflichtaufgaben, bei denen steigende Fallzahlen, höhere Standards oder neue Anforderungen vor Ort unmittelbar finanzwirksam werden.

Nicht ohne Grund schauen die Kommunen sehr genau auf die in der nächsten Woche anstehenden Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen es auch um Reformen und einen finanziellen Ausgleich für Mehrbelastungen durch bundesrechtliche Vorgaben gehen wird – Stichwort: Veranlassungskonnexität.

Dieser Entwicklung gegenüber stehen nur begrenzte zusätzliche Steuereinnahmen. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht nur hier in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland beobachten. Uns dürfte aber die Erkenntnis einen, dass finanzielle Engpässe, die die Kommunen überwiegend nicht selbst beeinflussen können, nicht dazu führen dürfen, dass wichtige Infrastruktur vernachlässigt wird.

Vor Ort, in den Kommunen, wird der Staat für die Bürgerinnen und Bürger konkret und erlebbar. Das wollen wir erhalten.

Die Anpassungen für die Haushaltsgenehmigungen stellen einen Dreiklang dar, der die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert:

bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur,

Eigenkapitalfinanzierung zur Unterstützung kommunaler Beteiligungen

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass öffentliche Aufgaben zuverlässig erfüllt werden – vor allem dort, wo es um grundlegende Infrastrukturen geht: um Schulen, Straßen, Brücken, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, soziale Einrichtungen und vieles mehr. Diese Infrastruktur ist das Fundament unseres Gemeinwesens. Es ist eine Investition in die Lebensqualität der Menschen direkt vor Ort und in die Zukunft unserer Regionen.

Gleiches gilt für Investitionen in langfristig nutzbare Infrastrukturen, wie zum Beispiel Wärmenetze, die sich über ihren Lebenszyklus durch Erträge oder Einsparungen refinanzieren. Diese gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge, und es ist kein Grund ersichtlich, Kredite nicht zu genehmigen, wenn am Ende, und sei es nach einigen Jahren der Nutzung, ein positiver Saldo oder eine „schwarze Null“ verbleibt.

Schließlich brauchen die Kommunen Handlungsspielräume bei der Energiewende und anderen Zukunftsherausforderungen. Dies erfolgt vielfach durch Tochterunternehmen, weshalb die dritte Änderung oft mit „Stadtwerke-Kredit“ umschrieben wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Rahmen gezielt erweitert und bürokratieärmer gestaltet werden.

Kreditaufnahmen zur Unterstützung kommunaler Unternehmen sollen künftig in dem Umfang keiner Genehmigung mehr bedürfen, in dem sie für notwendige Investitionen gebraucht werden und das Unternehmen auch nach der Investition über eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent verfügt.

Abschließend möchte ich betonen: Bei der Erarbeitung der Formulierungshilfe war es uns wichtig, dass diese mit den Grundelementen des Haushaltsrechts – gerade mit der Generationengerechtigkeit – vereinbar bleibt.

In Schleswig-Holstein schaffen wir es immer wieder, wichtige kommunalpolitische Maßnahmen und Gesetze fraktionsübergreifend zu unterstützen. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn dieser Gesetzentwurf nach den Beratungen im Ausschuss eine breite Zustimmung finden würde.

V erantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke

Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007

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