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title: "Stadtrat Weimar beschließt Ausgleichsfläche westlich von Im Merketal II in Ausschreibung aufzunehmen; stärkt Quartiersentwicklung und Freiraumkonzept"
sdDatePublished: "2026-06-17T04:08:00Z"
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topics:
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "housing and urban planning policy"
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  - name: "environmental policy"
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  - name: "parks"
    identifier: "medtop:20000422"
locations:
  - "Weimar"
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Stadtrat Weimar beschließt Ausgleichsfläche westlich von Im Merketal II in Ausschreibung aufzunehmen; stärkt Quartiersentwicklung und Freiraumkonzept

Weimarer Flächensparziel

Stadtspitze

Stadtrat
Beschluss-Nr.:

Drucksachen-Nr.:2026/104b/A

am:

am:

am:

Änderungsantrag zu DS 2026/104/V - Bestätigung der Grundzüge der Wettbewerbsauslobung für das
Wohnbaugebiet „Im Merketal II“

Der Stadtrat beschließt:
Die im Flächennutzungsplan westlich des zu bebauenden Areals „Im Merketal II“ ausgewiesene Ausgleichsfläche
ist in die Ausschreibung einzubeziehen. Die Wettbewerbsauslobung wird entsprechend angepasst und ggf. um die
naturschutzfachliche Aufgabenstellung für diese Fläche ergänzt.

Begründung:
Im Hinblick auf eine integrierte und langfristig tragfähige Entwicklung des Wohngebiets wird beantragt, die
Gestaltung der Ausgleichsfläche in die anstehende Planung für das Wohnbaugebiet „Im Merketal II“ und damit in
die Wettbewerbsauslobung einzubeziehen, um die lokale Lebenssituation und die Belange vor Ort ausreichend zu
berücksichtigen.
Damit das neue Wohngebiet die in Zielstellung und Ergebnissen des Workshops Anfang Februar beschriebenen
Chancen auch für den Ortsteil tatsächlich entfalten kann, müssen dafür reale Rahmenbedingungen geschaffen
werden.
Im Workshop wurden beide Areale in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang betrachtet. Mehrere dort
eingebrachte Anregungen zur Quartiersentwicklung beziehen die Ausgleichsfläche ausdrücklich mit ein,
insbesondere hinsichtlich der Entwicklung (naturverträglicher) Freizeit- und Erholungsangebote sowie der
Vernetzung mit dem neuen Wohngebiet und dem bestehenden Umfeld.
Diese Betrachtungsweise findet zudem Unterstützung in einer Passage des Anhangs zur Drucksache (siehe S. 12
ff., Abschnitt „Freiflächen“): „Der westlich an das Wettbewerbsgebiet angrenzende Betrachtungsraum ist in das
Fuß- und Radwegenetz zu integrieren. Daneben können geeignete Freiraumnutzungen vorgesehen werden, die
den Erholungsraum erlebbar machen.“

eingereicht durch
(Stadtratsmitglied/Fraktion)
Ortsteilrat Oberweimar-Ehringsdorf

Datum 16.06.2026

 Antrag
 Anfrage
 Beantwortung
      in SRS
 schriftliche
     Beantwortung

Ausschuss-
beratungsfolge
Ziff.
*)
Sitzungstermin
einverstanden
siehe
Stellungnahme
Unterschrift

*)
2 = Anhörung
       3 = federführende
Vorbereitung
4 = Entscheidung

Datum
Beigeordneter

Datum
Oberbürgermeister