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title: "AfD-Fraktion im Stadtrat Weimar Änderungsantrag zur Satzung zur Schülerbeförderung Stadt Weimar; Erlass des Eigenanteils bei SGB II/SGB XII"
sdDatePublished: "2026-06-17T14:12:00Z"
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  - "Weimar"
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AfD-Fraktion im Stadtrat Weimar Änderungsantrag zur Satzung zur Schülerbeförderung Stadt Weimar; Erlass des Eigenanteils bei SGB II/SGB XII

Microsoft Word - Änderungsantrag zur DS 2026-124 V -

Stadtspitze

Stadtrat
Beschluss-Nr.:

Drucksachen-Nr.:

am:

am:

am:

Betreff: Änderungsantrag zur Drucksachen-Nr.: 2026/124/V

hier: Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Weimar

Anfrage-/Antragstext:

Zur Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters Drucksachen-Nr.: 2026/124/V vom 3. Juni 2026
wegen Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Weimar wird folgender Änderungsantrag
nach § 15 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weimar und seiner
Ausschüsse:

Nach § 5 Abs. 3 des Satzungsentwurfs wird folgender Abs. 4 angefügt:

(4) Erhalten die Eltern bzw. die volljährigen Schüler selbst Leistungen nach dem So-
     zialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
     (SGB XII), so wird, wenn sie Bürger der Stadt Weimar sind, der zu leistende Ei-
     genanteil nach Abs. 1 auf Antrag für die Zeit des Leistungsbezuges erlassen. Vor
     Beginn eines Schulhalbjahres sind die entsprechenden Nachweise über den
     Bezug von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII vorzulegen.

Begründung:

Die in § 5 des Satzungsentwurfs neu aufzunehmende Regelung eines Abs. 4 ergänzt den
Satzungsentwurf um eine dem § 6 der bislang geltenden Satzung zur Beteiligung der Eltern bzw.
volljährigen Schüler an den notwendigen Kosten bei der Beförderung der Schüler ab
Klassenstufe 11 gleichkommende Norm. Ein Anspruch auf Erlass des Eigenanteils besteht für
Bürger der Stadt Weimar nach § 10 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Die
Satzungsregelung ist erforderlich, um nach Inkrafttreten der (neuen) Satzung bei der
Kostenbeteiligung soziale Gerechtigkeit zu waren. Eine Deckung etwaiger, im Einzelplan 2 des
Verwaltungshaushaltes entstehender Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerzuführung vom
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.

eingereicht durch
AfD-Fraktion im Stadtrat Weimar
Brigitte Stahl

Datum
17.06.2026

Antrag
Anfrage

Ausschuss-
beratungsfolge
Ziff.
*)
Sitzungstermin
einverstanden
siehe
Stellungnahme
Unterschrift

*)
2 = Anhörung
       3 = federführende Vorbereitung
4 = Entscheidung

Datum
Beigeordneter

Datum
Oberbürgermeister

2026/124a/A