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title: "Bernhard Krempl beendet Sommersession des Katholischen Kollegiums St. Gallen; Reform des Finanzausgleich: Lastenausgleich Personal und Liegenschaften weg."
sdDatePublished: "2026-06-17T07:07:00Z"
source: "https://sg.kath.ch/news/breiter-konsens-im-kollegium-nur-ein-strittiger-punkt/"
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Bernhard Krempl beendet Sommersession des Katholischen Kollegiums St. Gallen; Reform des Finanzausgleich: Lastenausgleich Personal und Liegenschaften weg.

Breiter Konsens im Kollegium – nur ein strittiger Punkt - Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen

Breiter Konsens im Katholischen Kollegium – nur ein strittiger Punkt

Entgegen sämtlichen Erwartungen konnte Kollegiumspräsident Bernhard Krempl die Sommersession vom 16. Juni 2026 ziemlich genau nach zwei Stunden schliessen. Bei der Mehrheit der Traktanden hatte das 180-köpfige Plenum keinen Redebedarf, da viele offene Fragen bereits an den vorgängigen Regionalversammlungen geklärt werden konnten. Einzig beim Finanzausgleich sorgten zwei Anträge des St.Galler Kollegienrats Johann Schuster für eine kontroverse Diskussion. Die Anträge selbst blieben sodann ohne Erfolg.

Administrationsratspräsident Armin Bossart argumentiert erfolgreich gegen Anträge des St.Galler Kollegienrats Johann Schuster.

Um 11.18 Uhr erklärte Kollegiumspräsident Bernhard Krempl die Sommersession des Katholischen Kollegiums für beendet – so früh, dass vor dem gemeinsamen Bratwurst-Mittagessen im Bischofshof noch Zeit für einen Apéro blieb. Den bewegendsten Moment der Session bot der Nachtrag zum Dekret über den Finanzausgleich. Dieser wird aus dem Kantonsbeitrag gespiesen und die Gelder kommen direkt den Kirchgemeinden zugute. Um die Einnahmen und Ausgaben wieder ins Lot zu bringen, wird das Ausgleichssystem reformiert. Konkret fallen künftig unter anderem der Lastenausgleich Personal, sowie der Lastenausgleich Liegenschaften weg.

Zu diskutieren gab jedoch ein anderer Punkt: Bislang wurden Aufwendungen von Kirchgemeinden abgegolten, wenn durch ihren Einsatz auch anderen Kirchgemeinden Vorteile erwachsen. In dem vom Administrationsrat vorgelegten Nachtrag wurde dieser Punkt ebenfalls gestrichen. Der St.Galler Kollegienrat Johann Schuster beantragte, dass am bisherigen Recht festgehalten wird. Falls nicht, hielt er zusätzlich einen Eventualantrag bereit. Schuster begründete damit, dass grössere Kirchgemeinden Leistungen erbringen würden, die nicht ausschliesslich der eigenen Kirchgemeinde zugutekommen, sondern überörtlich wirksam seien. Es sei sachgerecht, solche zentralörtliche Leistungen, die von Angehörigen anderer Kirchgemeinden mitgenutzt würden, abzugelten.

Sowohl Hauptantrag als auch Eventualantrag wurden vom Kollegium mit grossem Mehr abgelehnt. Administrationsratspräsident Armin Bossart attestierte zuvor der Kirchgemeinde St.Gallen, in deren Exekutive Schuster ebenfalls sitzt, durchaus einen besonderen Effort. Gleichzeitig argumentierte er aber auch, dass es bei dieser Vorlage darum gehe, das grosse Ganze im Auge zu behalten. Vom «gepflegten Kleinerwerden» der Kirche werde niemand verschont bleiben, auch nicht die Katholische Kirchgemeinde St.Gallen.

Alle anderen Traktanden wurden nahezu im Schnellzugstempo abgehandelt. Abgesehen von den Voten aus der jeweiligen vorberatenden Kommission gab es aus dem Plenum keinerlei weitere Wortmeldungen zum Jahresbericht 2025, zur Jahresrechnung 2025, zur Revision des Stipendiendekrets oder auch zur Ersatzbeschaffung der Orgel im Musiksaal. Für die Orgel heisst das Katholikenparlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von maximal 550’000 Franken gut. Die Schuld soll über zehn Jahre abgeschrieben werden. Weitere 220’000 Franken sollen durch Spenden und Beiträge Dritter finanziert werden. Administrationsrat Matthias Wettstein wies ergänzend zum Kommissionssprecher und Kollegienrat Thomas Halter (Eschenbach) darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein Luxusprojekt handle, sondern dass die heutige Orgel im Musiksaal aus einer ganz anderen Zeit stamme, sanierungsbedürftig sei und nicht mehr den heutigen Anforderungen für Unterricht und Probearbeiten entspreche.

Abgesehen von zwei Verständnisfragen von Kollegienrätin Margrit Hunold (Walenstadt-Berschis-Tscherlach) passierten auch die gesetzlichen Anpassungen im Personaldekret und Verwaltungsdekret schlank. Auf dieser Basis können nun in einem nächsten Schritt das von einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe (Administrationsrat und Ordinariatsrat) erarbeitete Schutzkonzept sowie die dazugehörige Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzkonzepts in Kraft gesetzt werden.

Für drei Mitglieder war es die erste Kollegiumssession: Carmen Schmücker, Waldkirch; Lars Göldi, Lüchingen; David Fässler, Goldach. Sie wurden gleich zu Beginn der Session vereidigt. In der allgemeinen Umfrage informierte Administrationsratspräsident Armin Bossart zum Stand der Dinge bei der Verfassungsrevision sowie bei der Verwaltungsreform. Während letztere ab 1. Juli umgesetzt wird, ist bei der Verfassungsrevision bis zu einer Vernehmlassung noch einige Arbeit zu leisten. Es handle sich hierbei um einen mehrjährigen Prozess und Verfassungen entstünden nicht im Eilverfahren, so Armin Bossart. Mit Sorgfalt soll der Weg weiterbeschritten werden.

Die von Margrit Hunold-Schoch im November 2025 eingereichte Interpellation betreffend Verzichtsplanung konnte vom Administrationsrat zur Zufriedenheit der Interpellantin beantwortet werden. Gleichzeitig wurde an der Session eine Motion eingereicht vom St.Galler Kollegienrat Patrick Grawehr. Er verlangt die Prüfung einer moderneren Geschäftsordnung: Die Einreichung von Anträgen soll klarer geregelt und Digitalisierungsmöglichkeiten bei der Einreichung von Anträgen sollen geprüft werden.

Im Anschluss an die Session hatten die Mitglieder des Katholischen Kollegiums die Möglichkeit, das sanierte Bischofshaus zu besichtigen.

Text und Bilder: Roger Fuchs

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